Die Warnübersicht
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Großbrand
Stadt Bochum, Feuerwehr und Rettungsdienst meldet: Brandereignis in Bochum Wiemelhausen - Bochum Wiemelhausen vom 14.01.2026 11:20.
Stadt Bochum, Feuerwehr und Rettungsdienst meldet: Durch ein Brandereignis in Bochum Wiemelhausen kommt es zu einer Geruchsbelästigung durch Brandrauch.
Gilt für: Bochum Wiemelhausen
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Wasserversorgung
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis meldet: 4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg vom 13.01.2026 12:09.
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis meldet: UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Gilt für: Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. - Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. - Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Sonderfall
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Vorsorgliche Information wegen Schnefall - Bereich Stadt Geesthacht vom 07.01.2026 10:23.
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg / Stadt Geesthacht informiert:
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen, wegen erhöhter Schneelast.
Das Betreten des Stadtwaldes, die Waldflächen des Naturschutzgebietes Besenhorster Sandberge sowie die Waldflächen um den Steinzeitspieltplatz ist verboten.
Gilt für: Bereich Stadt Geesthacht
Hinweise:
- Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an. Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können. Vermeiden Sie den Aufenthalt in der Nähe von Wäldern und Bäumen.
Sonderfall
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Vorsorgliche Information Schneefall - Waldgebiet "Oher Tannen" vom 04.01.2026 12:29.
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Stormarn / Reinbek Ohe informiert:
Wegen erhöhter Schneelast auf den Bäumen, wird vor dem Betreten des Waldgebietes "Oher Tannen" gewarnt.
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen.
Gilt für: Waldgebiet "Oher Tannen"
Hinweise:
- Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an. Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können. Vermeiden Sie den Aufenthalt im Waldgebiet "Oher Tannen"
Sonderfall
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Vorsorgliche Information nach Schneefall - Waldgebiete Amt Hohe Elbgeest > Sachsenwald / Waldgebiet Bistal vom 04.01.2026 12:09.
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg / Amt Hohe Elbgeest informiert:
Wegen erhöhter Schneelast auf den Bäumen, wird vor dem Betreten des Sachsenwald / dem Waldgebiet Bistal Escheburg gewarnt!
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen.
Gilt für: Waldgebiete Amt Hohe Elbgeest > Sachsenwald / Waldgebiet Bistal
Hinweise:
- Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an. Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können. Vermeiden Sie den Aufenthalt in den Betroffenen Waldgebieten. Auch das Anfahren zum Rodelberg Bistal sollte gelassen werden. Folgen Sie den Anweisungen der Örtlichen Einsatzkräfte.
Sonderfall
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Vorsorgliche Information nach Schneefall - Sachsenwald vom 03.01.2026 09:57.
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg / Aumühle informiert:
Wegen erhöhter Schneelast auf den Bäumen, wird vor dem Betreten des Sachsenwald gewarnt.
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen.
Gilt für: Sachsenwald
Hinweise:
- Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an. Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können. Vermeiden Sie den Aufenthalt im Sachsenwald.
Sturmflut
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste vom 01.01.2026 13:43.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 00:10
Gilt für: Nordfriesische Küste
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Hochwasser
HVZ Baden-Württemberg meldet: Im Donaugebiet von Geisingen/Kirchen-Hausen bis Sigmaringen besteht gemäß Modellberechnung eine sehr hohe Hochwassergefährdung! vom 21.12.2025 21:00.
HVZ Baden-Württemberg meldet: Mögliche Auswirkungen:
- Überflutung bebauter Grundstücke und Keller in größerem Umfang
- Sperrung überörtlicher Verbindungen
- Einsatz der Wasser- und Dammwehr in größerem Umfang erforderlich
- sehr hohe Fließgeschwindigkeiten in überfluteten Gebieten
Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.
Gilt für: Donaugebiet: Kirchen-Hausen bis Sigmaringen
Hinweise:
- Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Es besteht Lebensgefahr! Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge! Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig! Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen! Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern! Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Falls möglich, informieren Sie sich weiterhin regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung. Beachten Sie die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
HVZ Baden-Württemberg meldet: Im Donaugebiet von Geisingen/Kirchen-Hausen bis Sigmaringen besteht gemäß Modellberechnung eine hohe Hochwassergefährdung! vom 21.12.2025 21:00.
HVZ Baden-Württemberg meldet: Mögliche Auswirkungen:
- Überflutung bebauter Grundstücke und Keller, eventuell in größerem Umfang
- Sperrung überörtlicher Verbindungen
- Einsatz der Wasser- und Dammwehr erforderlich, eventuell in größerem Umfang
Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.
Gilt für: Donaugebiet: Kirchen-Hausen bis Sigmaringen
Hinweise:
- Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge! Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig! Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen! Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern! Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung informiert sind! Beachten Sie unbedingt die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
HVZ Baden-Württemberg meldet: Im Donaugebiet von Geisingen/Kirchen-Hausen bis Sigmaringen besteht gemäß Modellberechnung eine hohe Hochwassergefährdung! vom 21.12.2025 01:00.
HVZ Baden-Württemberg meldet: Mögliche Auswirkungen:
- Überflutung bebauter Grundstücke und Keller, eventuell in größerem Umfang
- Sperrung überörtlicher Verbindungen
- Einsatz der Wasser- und Dammwehr erforderlich, eventuell in größerem Umfang
Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.
Gilt für: Donaugebiet: Kirchen-Hausen bis Sigmaringen
Hinweise:
- Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge! Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig! Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen! Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern! Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung informiert sind! Beachten Sie unbedingt die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
