Die Warnübersicht
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Großbrand
Integrierte Leitstelle Landkreis Limburg-Weilburg meldet: Rauch und Geruchsbelästigung nach Brand - Löhnberg, B49 vom 17.09.2025 11:05.
Integrierte Leitstelle Landkreis Limburg-Weilburg meldet: In Folge eines Brandes kommt es weiterhin im Bereich Löhnberg und angrenzenden Bereichen zu Geruchsbelästigungen und möglicherweise zu Rauch in Bodennähe.
Gilt für: Löhnberg, B49
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr.

Sonderfall
ILS Ostwürttemberg im Auftrag der Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis meldet: Scheunenbrand - Steinheim am Albuch vom 17.09.2025 00:21.
ILS Ostwürttemberg im Auftrag der Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis meldet: Wegen starker Rauchentwicklung, Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Gilt für: Steinheim am Albuch
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.

Sonderfall
Integrierte Leitstelle Landkreis Odenwaldkreis meldet: Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth vom 14.09.2025 12:19.
Integrierte Leitstelle Landkreis Odenwaldkreis meldet: Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Gilt für: Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.

Sonderfall
Landkreis Gießen meldet: Information Sonderfall. Gültig ab 12.09.2025, 11:11.
Trinkwasser in der Gemeinde Fernwald in den Ortsteilen Steinbach und Albach muss abgekocht werden.
In der Gemeinde Fernwald ist das Trinkwasser verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser in den Ortsteilen Steinbach und Albach muss abgekocht werden. Darauf weisen die Gemeinde Fernwald als Trinkwasserversorger und das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin.
Grund für die Verunreinigung des Trinkwassers ist eine Betriebsstörung im Leitungsnetz.
Für das betroffene Gebiet gilt:
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden.
- Für die Zubereitung von Speisen und zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen.
Für andere Zwecke – etwa zum Duschen – kann das Leitungswasser ohne Einschränkungen genutzt werden.
Die Gemeinde Fernwald arbeitet in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits mit Hochdruck daran, die Störung zu beheben. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.
Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Hinweise.

Sonderfall
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Allgäu meldet: Feuerwehreinsatz Brand - Durach Zentrum 250m Radius vom 26.08.2025 12:29.
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Allgäu meldet: Durch einen größeren Brand kommt es zu einer Rauchentwicklung. Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz.
Gilt für: Durach Zentrum 250m Radius
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. - Vermeiden Sie unnötige Aufenthalte im Freien. - Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.

Wasserversorgung
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis meldet: 2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg vom 21.08.2025 15:31.
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis meldet: UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Gilt für: Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. - Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. - Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. - Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.

Sonderfall
Landkreis Gießen meldet: Information Sonderfall. Gültig ab 11.08.2025, 16:25.
Coliforme Bakterien in Allertshausen nachgewiesen
Gesundheitsamt ordnet Desinfektion des Trinkwassers an
Landkreis Gießen/Rabenau-Allertshausen. Im Rabenauer Ortsteil Allertshausen wurde im Rahmen der Routineuntersuchung des Trinkwassers eine Grenzwertüberschreitung durch coliforme Bakterien festgestellt. Darauf weisen die Gemeinde Rabenau als Trinkwasserversorger, die Stadtwerke Gießen als technisch Sachverständige und das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin.
Für gesunde Menschen geht von den Bakterien keine Gefahr aus. Das Leitungswasser muss nicht abgekocht werden. Immungeschwächte Personen sollten offene Wunden derzeit nicht in Kontakt mit dem Wasser kommen lassen.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt veranlasst die Gemeinde Rabenau als Trinkwasserversorger ab Montag, 11. August, eine vorsorgliche Desinfektion durch die Zugabe von Chlor in Allertshausen.
Die Desinfektion kann zu geruchlichen oder geschmacklichen Veränderungen des Trinkwassers führen. Die eingesetzte Konzentration des Chlors erfolgt innerhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung und ist gesundheitlich unbedenklich.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
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Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.