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Kampfmittelfund

Regionalleitstelle Osnabrück kAöR meldet: Ankündigung Bombenräumung 09. November 2025 - Stadt Osnabrück - Diverse Stadtteile vom 08.11.2025 15:01.

Regionalleitstelle Osnabrück kAöR meldet: Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
morgen früh findet die Räumung mehrerer Weltkriegsbomben im Bereich des Lokviertels statt:

Evakuierungsgebiet: Stadtteile Innenstadt, Fledder, Schinkel, Gartlage und Schölerberg.
Evakuierung des Gebietes bis Sonntagmorgen, 09.11.2025 - 07.00 Uhr.

Sicherheitsmaßnahmen:

1. Evakuierung: Die Evakuierung der betroffenen Gebiete soll bis 07:00 Uhr stattfinden. Bitte verlassen Sie Ihre Häuser rechtzeitig.

2. Betreten des Sperrgebietes verboten: Meiden Sie unbedingt das Evakuierungsgebiet bis die Evakuierung aufgehoben wird!
Wenn Sie das Sperrgebiet einmal verlassen haben, gehen sie nicht wieder zurück, bevor die Evakuierung aufgehoben wurde.

3. Hören Sie auf Anweisungen: Folgen Sie den Anweisungen der örtlichen Behörden und der Einsatzkräfte vor Ort.

4. Ein Evakuierungszentrum wird in der Gesamtschule Schinkel, Windthorststraße 79-83, 49084 Osnabrück als Anlaufstelle für Sie eingerichtet

5. Sollten Sie auf einen Krankentransport angewiesen sein, melden Sie sich bitte unter 0541 323-4455.

Die geplanten Entschärfungen sind notwendig, um potenzielle Gefahren zu beseitigen.
Wir danken Ihnen für Ihre erneute Kooperation.

Gilt für: Stadt Osnabrück - Diverse Stadtteile

Hinweise:

  • Meiden Sie das betroffene Gebiet. Meiden Sie den Gefährdungsbereich. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor. Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf. Informieren Sie sich unter www.osnabrueck.de/warnungen

Wichtig

Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.

Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.

Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.

Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.

Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.

Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.

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