Die Warnübersicht
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Schulausfall
Stadt Emden meldet: Information Schulausfall. Gültig ab 07.01.2026, 13:15.
Witterungsbedingt fällt der Unterricht an allen allgemeinbildenden Schulen vom 07.01.26 13:00 Uhr bis einschließlich 09.01.26 aus.
Die Berufsbildenden Schulen gehen in den Distanzunterricht
Hinweise:
- Unterrichtsausfall an allen Schulen
Schulausfall
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Aktualisierung für Information Schulausfall. Gültig ab 07.01.2026, 12:41.
Im gesamtem Landkreis Leer wird der Busverkehr mit dem Ende der 6. Stunde eingestellt! Die Schüler werden nach der 6. Stunde noch nach Hause gebracht.
Hinweise:
- Im gesamtem Landkreis Leer wird der Busverkehr mit dem Ende der 6. Stunde eingestellt! Die Schüler werden nach der 6. Stunde noch nach Hause gebracht.
Schulausfall
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Aktualisierung für Information Schulausfall. Gültig ab 07.01.2026, 12:40.
Im gesamtem Landkreis Aurich wird der Busverkehr mit dem Ende der 6. Stunde eingestellt! Die Schüler werden nach der 6. Stunde noch nach Hause gebracht.
Hinweise:
- Im gesamtem Landkreis Aurich wird der Busverkehr mit dem Ende der 6. Stunde eingestellt! Die Schüler werden nach der 6. Stunde noch nach Hause gebracht.
Schulausfall
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Information Schulausfall. Gültig ab 07.01.2026, 12:34.
Aufgrund des Winterlichen Wetters kommt es zu massiven Verspätungen und Ausfällen auf allen Buslinien im Landkreis Wittmund. Aus Sicherheitsgründen werden heute am 07.01.2026 alle Schüler und Schülerin von den Schulstandorten nach der 6. Stunde nach Hause befördert. Die Schulen wurden entsprechend informiert.
Auch der Buslinienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird ab 14:00 Uhr komplett eingestellt. Wir bitten um Beachtung.
Hinweise:
- Ausfall des Busverkehrs ab der 6. Stunde und Einstellung des Buslinienverkehr ab 14:00
Kampfmittelfund
Feuerwehr Essen meldet: Kampfmittelfund in Essen (Altenessen-Süd) - Essen vom 07.01.2026 11:46.
Feuerwehr Essen meldet: In der Straße Helenendamm im Stadtteil Altenessen-Süd wurde ein Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Dieses muss noch heute entschärft werden.
Betroffen ist ein Umkreis von 300 m um die Fundstelle. Zu Ihrer Sicherheit wird hiermit angeordnet, dass alle Gebäude, die sich in dem Sperrkreis von 300 m um die Fundstelle befinden, zu räumen sind. Nach Entschärfung werden diese Schutzmaßnahmen unmittelbar zurückgenommen. Wir entwarnen, wenn die Gefahr vorüber ist.
Hilfsbedürftige Personen wenden sich bitte an das Gefahrentelefon der Stadt Essen unter 0201-88 333 33.
Bitte achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen!
Nähere Informationen finden Sie unter www.essen.de oder unter 0201-88 333 33.
Gilt für: Essen
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. - Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. - Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. - Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Sonderfall
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Vorsorgliche Information wegen Schnefall - Bereich Stadt Geesthacht vom 07.01.2026 10:23.
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg / Stadt Geesthacht informiert:
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen, wegen erhöhter Schneelast.
Das Betreten des Stadtwaldes, die Waldflächen des Naturschutzgebietes Besenhorster Sandberge sowie die Waldflächen um den Steinzeitspieltplatz ist verboten.
Gilt für: Bereich Stadt Geesthacht
Hinweise:
- Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an. Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können. Vermeiden Sie den Aufenthalt in der Nähe von Wäldern und Bäumen.
Stromausfall
Land Berlin - Senatsverwaltung für Inneres und Sport meldet: Wiederherstellung der Stromversorgung im Südwesten Berlins - Berlin vom 07.01.2026 09:30.
Land Berlin - Senatsverwaltung für Inneres und Sport meldet: Im Laufe des Tages startet die Wiederversorgung der vom Stromausfall betroffenen Gebiete.
Bitte beachten:
- Bis 10:30 Uhr: Privat betriebene Notstromaggregate MÜSSEN vom Netz getrennt werden, um Schäden zu vermeiden.
- Es kann zu kurzen Stromunterbrechungen kommen.
Vermeiden Sie nach der Rückschaltung starke Stromverbraucher (z. B. Waschmaschinen).
Gilt für: Berlin
Hinweise:
- Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Stromausfall
Land Berlin - Berliner Feuerwehr meldet: Stromausfall - Steglitz- Zehlendorf vom 06.01.2026 21:22.
Land Berlin - Berliner Feuerwehr meldet: Im Berliner Südwesten im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist es zu einem flächigen Stromausfall gekommen. Es kann zu Störungen auch des Mobilfunks kommen, die auch den Notruf über Mobilfunk betreffen können. Stromnetz Berlin rechnet derzeit mit einer Wiederherstellung der Stromversorgung bis voraussichtlich Donnerstag (08.01.2026).
Aktualisierung:
Der Bezirk hat eine Hotline geschaltet, die unter der Telefonnummer 030 90 299 3333 erreichbar ist.
Gilt für: Steglitz- Zehlendorf
Hinweise:
- Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Die Störung wird so schnell wie möglich behoben. Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Um die Stabilität des wiederhergestellten Netzes weiterhin sicherzustellen, wird dringend darum gebeten, ausschließlich notwendige elektrische Geräte an das Stromnetz anzuschließen.
Sonderfall
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Vorsorgliche Information nach Schneefall - Stadt Reinbek vom 06.01.2026 12:36.
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Die Gefahrenabwehrbehörde der Stadt Reinbek gibt bekannt:
Gefahreninformation: Vorsorgliche Information Schneefall und Eisflächen - Waldgebiete in und um Reinbek, Stadtgebiete
Wegen erhöhter Schneelast auf Bäumen wird vor dem Betreten der Waldgebiete in und um Reinbek gewarnt.
Es besteht hohe Gefahr von herabfallenden Ästen und Bäumen. Halten Sie auch bedacht Abstand zu Bäumen im Stadtgebiet.
Es wird weiter eindringlich davor gewarnt, Eisflächen auf Gewässern zu betreten. Die Eisdecken sind nicht ausreichend dich und die
Gefahr ist groß, dass das Eis bricht.
Bitte halten Sie sich an diese Warnung und klären Ihr Umfeld über mögliche Gefahren auf.
Gilt für: Stadt Reinbek
Hinweise:
- Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können. Halten Sie Abstand zu Bäumen und Stromleitungen. Sie können unter der Schneelast abbrechen, entwurzeln bzw. abknicken. Vermeiden Sie den Aufenthalt in Waldgebieten. Halten Sie Abstand zu Bäumen. Betreten Sie keine Eisflächen. Passen Sie Ihr Verhalten den Verhältnissen an.
Sonderfall
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Vorsorgliche Information Schneefall - Waldgebiet "Oher Tannen" vom 04.01.2026 12:29.
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Stormarn / Reinbek Ohe informiert:
Wegen erhöhter Schneelast auf den Bäumen, wird vor dem Betreten des Waldgebietes "Oher Tannen" gewarnt.
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen.
Gilt für: Waldgebiet "Oher Tannen"
Hinweise:
- Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an. Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können. Vermeiden Sie den Aufenthalt im Waldgebiet "Oher Tannen"
Sonderfall
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Vorsorgliche Information nach Schneefall - Waldgebiete Amt Hohe Elbgeest > Sachsenwald / Waldgebiet Bistal vom 04.01.2026 12:09.
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg / Amt Hohe Elbgeest informiert:
Wegen erhöhter Schneelast auf den Bäumen, wird vor dem Betreten des Sachsenwald / dem Waldgebiet Bistal Escheburg gewarnt!
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen.
Gilt für: Waldgebiete Amt Hohe Elbgeest > Sachsenwald / Waldgebiet Bistal
Hinweise:
- Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an. Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können. Vermeiden Sie den Aufenthalt in den Betroffenen Waldgebieten. Auch das Anfahren zum Rodelberg Bistal sollte gelassen werden. Folgen Sie den Anweisungen der Örtlichen Einsatzkräfte.
Sonderfall
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Vorsorgliche Information nach Schneefall - Sachsenwald vom 03.01.2026 09:57.
Integrierte Regionalleitstelle Süd meldet: Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg / Aumühle informiert:
Wegen erhöhter Schneelast auf den Bäumen, wird vor dem Betreten des Sachsenwald gewarnt.
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen.
Gilt für: Sachsenwald
Hinweise:
- Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an. Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können. Vermeiden Sie den Aufenthalt im Sachsenwald.
Sturmflut
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste vom 01.01.2026 13:43.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 00:10
Gilt für: Nordfriesische Küste
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Hochwasser
HVZ Baden-Württemberg meldet: Im Donaugebiet von Geisingen/Kirchen-Hausen bis Sigmaringen besteht gemäß Modellberechnung eine sehr hohe Hochwassergefährdung! vom 21.12.2025 21:00.
HVZ Baden-Württemberg meldet: Mögliche Auswirkungen:
- Überflutung bebauter Grundstücke und Keller in größerem Umfang
- Sperrung überörtlicher Verbindungen
- Einsatz der Wasser- und Dammwehr in größerem Umfang erforderlich
- sehr hohe Fließgeschwindigkeiten in überfluteten Gebieten
Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.
Gilt für: Donaugebiet: Kirchen-Hausen bis Sigmaringen
Hinweise:
- Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Es besteht Lebensgefahr! Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge! Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig! Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen! Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern! Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Falls möglich, informieren Sie sich weiterhin regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung. Beachten Sie die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
HVZ Baden-Württemberg meldet: Im Donaugebiet von Geisingen/Kirchen-Hausen bis Sigmaringen besteht gemäß Modellberechnung eine hohe Hochwassergefährdung! vom 21.12.2025 21:00.
HVZ Baden-Württemberg meldet: Mögliche Auswirkungen:
- Überflutung bebauter Grundstücke und Keller, eventuell in größerem Umfang
- Sperrung überörtlicher Verbindungen
- Einsatz der Wasser- und Dammwehr erforderlich, eventuell in größerem Umfang
Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.
Gilt für: Donaugebiet: Kirchen-Hausen bis Sigmaringen
Hinweise:
- Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge! Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig! Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen! Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern! Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung informiert sind! Beachten Sie unbedingt die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
HVZ Baden-Württemberg meldet: Im Donaugebiet von Geisingen/Kirchen-Hausen bis Sigmaringen besteht gemäß Modellberechnung eine hohe Hochwassergefährdung! vom 21.12.2025 01:00.
HVZ Baden-Württemberg meldet: Mögliche Auswirkungen:
- Überflutung bebauter Grundstücke und Keller, eventuell in größerem Umfang
- Sperrung überörtlicher Verbindungen
- Einsatz der Wasser- und Dammwehr erforderlich, eventuell in größerem Umfang
Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.
Gilt für: Donaugebiet: Kirchen-Hausen bis Sigmaringen
Hinweise:
- Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge! Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig! Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen! Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern! Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung informiert sind! Beachten Sie unbedingt die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Sonderfall
Zentrale Leitstelle Erfurt meldet: Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda vom 12.12.2025 22:59.
Zentrale Leitstelle Erfurt meldet: Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 22.10.2025 wurde am 09.12.2025 geändert. Die Änderungen betreffen die unten benannten Orte. Für alle anderen Bereiche ist die Allgemeinverfügung aufgehoben, die Handlungsempfehlungen müssen dort nicht beachtet werden.
Gilt für: Landkreis Sömmerda
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie. Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden. Seit 09.12.2025 gilt eine angepasste Allgemeinverfügung. Eine generelle Aufstallung gilt seit dem nur noch in den Orten Luthersborn, Kleinneuhausen, Großneuhausen und Ollendorf. Die Untersagung von Veranstaltungen zu Ausstellung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln wurde aufgehoben. Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 09. Dezember 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts (https://spweb.lra-soemmerda.de/Seiten/Bekanntmachungen.aspx) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
