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Kampfmittelfund

Berufsfeuerwehr Bielefeld meldet: ---Geplante Bombenentschärfung--- - Bielefeld vom 24.11.2025 17:20.

Berufsfeuerwehr Bielefeld meldet: Die Feuerwehr informiert:
Im Bereich Bielefeld Innenstadt wurde ein Blindgänger gefunden.
Fundort: Walther Rathenau Straße / Buddestraße
In einem Radius von 300 m um den Fundort der Bombe müssen die Anwohner den Bereich ab 17:30 Uhr verlassen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bielefeld oder unter 0521/51-8000

Es wird für alle Betroffenen die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können eine Betreuungsstelle eingerichtet. Die Betreuungsstelle befindet sich in der Ausstellungshalle neben der Stadthalle. Sollten Sie nicht gehfähig sein und Hilfe für den Transport dorthin benötigen rufen Sie die Telefonnummer 0521/51-2301 an.

Die Entschärfung soll gegen 21:00 Uhr vor Ort beginnen.
Bitte rufen sie nicht den Notruf 112 an um weitere Informationen zu erfragen.

Eine genaue Liste der betroffenen Straßen und Häuser finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bielefeld



Gilt für: Bielefeld

Hinweise:

  • Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Meiden Sie den Gefährdungsbereich. Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet. Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor. Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld. Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Hören Sie regionale Radiosender. Achten sie auf Lautsprecher Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.

Wichtig

Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.

Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.

Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.

Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.

Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.

Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.

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