Die Warnübersicht
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Sonderfall
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Berufsfeuerwehr Reutlingen. meldet: Gebäudebrand in Furtwangen - Stadt Furtwangen vom 22.12.2025 13:17.
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Berufsfeuerwehr Reutlingen. meldet: Fenster und Türen geschlossen halten
Keine Gefährdung der Bevölkerung
Gilt für: Stadt Furtwangen
Hinweise:
- Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Großbrand
Kreisfreie Stadt Krefeld meldet: Geruchsbelästigung in Krefeld - Im ganzen Stadtgebiet vom 22.12.2025 09:56.
Kreisfreie Stadt Krefeld meldet: Es folgt eine wichtige Information der Stadt Krefeld
Durch ein Schadensereignis im Hafengebiet kommt es im Bereich des Stadtgebietes zu einer Geruchsbelästigung.
Gilt für: Im ganzen Stadtgebiet
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Hochwasser
HVZ Baden-Württemberg meldet: Im Donaugebiet von Geisingen/Kirchen-Hausen bis Sigmaringen besteht gemäß Modellberechnung eine sehr hohe Hochwassergefährdung! vom 21.12.2025 21:00.
HVZ Baden-Württemberg meldet: Mögliche Auswirkungen:
- Überflutung bebauter Grundstücke und Keller in größerem Umfang
- Sperrung überörtlicher Verbindungen
- Einsatz der Wasser- und Dammwehr in größerem Umfang erforderlich
- sehr hohe Fließgeschwindigkeiten in überfluteten Gebieten
Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.
Gilt für: Donaugebiet: Kirchen-Hausen bis Sigmaringen
Hinweise:
- Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Es besteht Lebensgefahr! Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge! Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig! Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen! Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern! Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Falls möglich, informieren Sie sich weiterhin regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung. Beachten Sie die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
HVZ Baden-Württemberg meldet: Im Donaugebiet von Geisingen/Kirchen-Hausen bis Sigmaringen besteht gemäß Modellberechnung eine hohe Hochwassergefährdung! vom 21.12.2025 21:00.
HVZ Baden-Württemberg meldet: Mögliche Auswirkungen:
- Überflutung bebauter Grundstücke und Keller, eventuell in größerem Umfang
- Sperrung überörtlicher Verbindungen
- Einsatz der Wasser- und Dammwehr erforderlich, eventuell in größerem Umfang
Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.
Gilt für: Donaugebiet: Kirchen-Hausen bis Sigmaringen
Hinweise:
- Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge! Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig! Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen! Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern! Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung informiert sind! Beachten Sie unbedingt die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
HVZ Baden-Württemberg meldet: Im Donaugebiet von Geisingen/Kirchen-Hausen bis Sigmaringen besteht gemäß Modellberechnung eine hohe Hochwassergefährdung! vom 21.12.2025 01:00.
HVZ Baden-Württemberg meldet: Mögliche Auswirkungen:
- Überflutung bebauter Grundstücke und Keller, eventuell in größerem Umfang
- Sperrung überörtlicher Verbindungen
- Einsatz der Wasser- und Dammwehr erforderlich, eventuell in größerem Umfang
Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.
Gilt für: Donaugebiet: Kirchen-Hausen bis Sigmaringen
Hinweise:
- Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit! Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge! Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig! Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen! Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern! Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung informiert sind! Beachten Sie unbedingt die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Sonderfall
Zentrale Leitstelle Erfurt meldet: Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda vom 12.12.2025 22:59.
Zentrale Leitstelle Erfurt meldet: Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 22.10.2025 wurde am 09.12.2025 geändert. Die Änderungen betreffen die unten benannten Orte. Für alle anderen Bereiche ist die Allgemeinverfügung aufgehoben, die Handlungsempfehlungen müssen dort nicht beachtet werden.
Gilt für: Landkreis Sömmerda
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie. Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden. Seit 09.12.2025 gilt eine angepasste Allgemeinverfügung. Eine generelle Aufstallung gilt seit dem nur noch in den Orten Luthersborn, Kleinneuhausen, Großneuhausen und Ollendorf. Die Untersagung von Veranstaltungen zu Ausstellung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln wurde aufgehoben. Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 09. Dezember 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts (https://spweb.lra-soemmerda.de/Seiten/Bekanntmachungen.aspx) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden
Sonderfall
Kreis Lippe, Feuerschutz und Rettungsleitstelle meldet: Abkochgebot Trinkwasser Detmold Ortsteile - Detmold Ortsteile vom 12.12.2025 18:56.
Kreis Lippe, Feuerschutz und Rettungsleitstelle meldet: Die Verwendungseinschränkung "Abkochgebot" umfasst folgende Orsteile:
Barkhausen, Brokhausen, Diestelbruch, Hakedahl, Herberhausen, Altenkamp, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Meiersfeld, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Dehlentrup, Vahlhausen, Teilgebiete von Klüt oberhalb der Dianastraße, Teilgebiete von Hohenloh Südlich der Willi-Hofmann-Straße.
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Gilt für: Detmold Ortsteile
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden. weitere Informationen auf der Internetseite der Stadtwerke Detmold. www.stadtwerke-detmold.de
Wasserversorgung
Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr meldet: Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT - Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt vom 09.12.2025 07:11.
Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr meldet: Im Trinkwassernetz Lengfurt wurde eine Überschreitung des Grenzwertes Enterokokken festgestellt.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Gilt für: Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Hinweise:
- Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden: → Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. → Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. → Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen. Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Information
Stadt Speyer meldet: Information Information. Gültig ab 26.11.2025, 14:47.
Herzlich Willkommen zum Speyerer Weihnachts- und Neujahrsmarkt. Wir sorgen für ihre Sicherheit, u.a. auch mit KatWarn. Kennen Sie schon unser kostenfreies Themen-Abo für Informationen und Warnungen? Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Wir wünschen Ihnen eine frohe Zeit und ganz viel Spaß bei uns in Speyer.
Hinweise:
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
