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Die Warnübersicht

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Hochwasser

Wasserwirtschaftsamt Weiden meldet: Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen vom 12.02.2026 13:00 - 13.02.2026 13:00.

Wasserwirtschaftsamt Weiden meldet: Die Niederschläge und das Tauwetter haben die Pegel an den Fließgewässern des Landkreises Schwandorf in der vergangenen Nacht schnell ansteigen lassen. In den Oberläufen ist der Scheitel jedoch vielerorts bereits erreicht bzw. überschritten, im Unterlauf der Naab und der Schwarzach steigen die Pegel hingegen nach wie vor an.

An der Schwarzach wird aktuell am Pegel Warnbach die Meldestufe 1 bereits deutlich überschritten, Tendenz: weiter ansteigend. Die Meldestufe 2 wird hier vorerst aber nicht überschritten werden.
Am Pegel Fronhof (Murach) bewegt sich der Wasserstand noch immer auf einem Niveau > Meldestufe 1, allerdings mit fallender Tendenz.
Am Pegel Nittenau (Regen) ist zu erwarten, dass der Wasserstand am Donnerstagnachmittag die Meldestufe 1 erreicht und ggf. auch überschreitet. Ein Wasserstand >= Meldestufe 2 ist an diesem Pegel vorerst nicht zu erwarten.
Am Pegel Unterköblitz/Naab hat der Wasserstand seinen ersten Scheitel, der sich nur knapp unterhalb der Meldestufe 1 bewegt, schon fast erreicht. Ein leichter Anstieg findet derzeit noch statt, eine geringfügige Überschreitung der Meldestufe ist möglich.

Nachdem für Donnerstagabend und Freitag erneut Niederschläge angekündigt sind, ist davon auszugehen, dass die Wasserstände nur langsam zurückgehen, an einigen Fließgewässern sogar wieder etwas ansteigen werden.

Diese Hochwasserwarnung wird aktualisiert, sobald uns neue Erkenntnisse oder Vorhersagen vorliegen

Gilt für: Lkr. Schwandorf

Hinweise:

  • Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.

Wichtig

Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.

Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.

Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.

Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.

Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.

Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.

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