Die Warnübersicht
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Kampfmittelfund
Regionalleitstelle Osnabrück kAöR meldet: Ankündigung Bombenräumung 09. November 2025 - Stadt Osnabrück - Diverse Stadtteile vom 08.11.2025 15:01.
Regionalleitstelle Osnabrück kAöR meldet: Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
morgen früh findet die Räumung mehrerer Weltkriegsbomben im Bereich des Lokviertels statt:
Evakuierungsgebiet: Stadtteile Innenstadt, Fledder, Schinkel, Gartlage und Schölerberg.
Evakuierung des Gebietes bis Sonntagmorgen, 09.11.2025 - 07.00 Uhr.
Sicherheitsmaßnahmen:
1. Evakuierung: Die Evakuierung der betroffenen Gebiete soll bis 07:00 Uhr stattfinden. Bitte verlassen Sie Ihre Häuser rechtzeitig.
2. Betreten des Sperrgebietes verboten: Meiden Sie unbedingt das Evakuierungsgebiet bis die Evakuierung aufgehoben wird!
Wenn Sie das Sperrgebiet einmal verlassen haben, gehen sie nicht wieder zurück, bevor die Evakuierung aufgehoben wurde.
3. Hören Sie auf Anweisungen: Folgen Sie den Anweisungen der örtlichen Behörden und der Einsatzkräfte vor Ort.
4. Ein Evakuierungszentrum wird in der Gesamtschule Schinkel, Windthorststraße 79-83, 49084 Osnabrück als Anlaufstelle für Sie eingerichtet
5. Sollten Sie auf einen Krankentransport angewiesen sein, melden Sie sich bitte unter 0541 323-4455.
Die geplanten Entschärfungen sind notwendig, um potenzielle Gefahren zu beseitigen.
Wir danken Ihnen für Ihre erneute Kooperation.
Gilt für: Stadt Osnabrück - Diverse Stadtteile
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Meiden Sie den Gefährdungsbereich. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor. Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf. Informieren Sie sich unter www.osnabrueck.de/warnungen
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Karlsruhe meldet: Verdacht auf Trinkwasserverunreinigung - Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646 vom 07.11.2025 15:48.
Integrierte Leitstelle Karlsruhe meldet: Bei einer routinemaßig erfolgten Probe kam es in einem Stadtteil zu dem Verdacht auf
enthaltene E. coli-Bakterien. Diese gelten als Verursacher von Erkrankungen des
Magen-Darm-Trakts. Das Gesundheitsamt im Landkreis Karlsruhe wurde unverzüglich
über den Verdacht informiert und verfügte vorübergehend ein Abkochgebot im
Versorgungsgebiet. Das heißt: Leitungswasser ist dort bis auf Weiteres vor Verzehr
abzukochen.
Vorsorglich ist eine Chlorung des Wassers vorgesehen. Dies kann sich in der Folge in
allen Stutenseer Stadteilen sowie dem verbundenen Bruchsaler Stadtteil Büchenau
bemerkbar machen und sollte von Betreibenden von Aquarien beachtet werden.
Gilt für: Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Trinken Sie kein Leitungswasser. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. -Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. -Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. -Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. -Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Kampfmittelfund
Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel) meldet: Kampfmittelentschärfung im Kieler Stadtgebiet - Kiel-Holtenau vom 06.11.2025 15:21.
Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel) meldet: Am Dienstag, 11.11. wird in Kiel-Holtenau ein Bombenblindgänger entschärft.
Bis 10.00 Uhr (am 11.11.) müssen alle Anwohnerinnen und Anwohner im auf der Karte gekennzeichneten Bereich ihre Häuser und Wohnungen verlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kiel.de/entschaerfung oder am Montag, 10.11. von 08 Uhr bis 16 Uhr und Dienstag, 11.11. von 08 Uhr bis Evakuierungsende über das Bürgertelefon 0431 5905 555.
Gilt für: Kiel-Holtenau
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck im Auftrag der Kreisverwaltungsbehörde meldet: Update - Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld vom 05.11.2025 17:54.
Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck im Auftrag der Kreisverwaltungsbehörde meldet: Update vom 05.11.2025:
Die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau konnte eingegrenzt werden. Das Abkochgebot gilt nur noch für das Gebiet südlich der Amper und westlich der Bahnlinie. In diesem Bereich ist das Trinkwasser noch abzukochen.
In allen anderen Bereichen wurde das Abkochgebot aufgehoben.
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Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
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Gilt für: Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Hinweise:
- Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser. Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden. Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden. Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/tarife-angebote/wasser-und-abwasser/trinkwasser-aktuelle-hinweise-und-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Sonderfall
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle meldet: Gefahr Information - Landkreis Celle vom 04.11.2025 10:50.
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle meldet: Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat der Landkreis Celle eine Allgemeinverfügung erlassen. Die sofortige Aufstallung von sämtlichen im Landkreis Celle gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse) wird angeordnet. Diese Maßnahme gilt ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis.
Was bedeutet die Anordnung?
Ab sofort muss Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (eine Vorrichtung mit festen Seitenwänden und einer dicht schließenden Abdeckung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert) gehalten werden. Für Tauben gilt diese Regelung bis auf Weiteres nicht, da sie für das Virus weniger empfänglich sind.
Geflügelhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu wildlebenden Vögeln haben, da diese als Überträger des Virus gelten. Dies ist besonders wichtig, um eine mögliche Einschleppung der Seuche durch kontaminierte Vogelkotspuren oder direkten Kontakt zu vermeiden.
Hintergrund der Maßnahmen
Die Entscheidung zur Aufstallung wurde nach Feststellung eines hohen Infektionsrisikos durch wildlebende Vögel getroffen. In den letzten Tagen wurde in mehreren benachbarten Regionen sowie im Landkreis Celle der Verdacht auf Infektionen bei Wildvögeln gemeldet und inzwischen auch amtlich bestätigt. Insbesondere bei Kranichen sind erhöhte Sterblichkeitsraten durch das Virus festgestellt worden und diagnostisch bestätigt worden.
Die Geflügelpest ist eine hochgradig ansteckende Erkrankung, die es im Sinne des Tierwohls zu vermeiden gilt und zudem zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen kann, falls sie auf Nutzgeflügel übergreift. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen können als Überträger fungieren. Bisher sind keine Infektionen beim Menschen bekannt, dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen nicht völlig ausgeschlossen werden. .
Die Anordnung tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
So können sich Geflügelhalter schützen:
- Halten Sie Ihre Tiere in sicheren, geschlossenen Einrichtungen.
- Vermeiden Sie den Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln.
- Achten Sie auf erhöhte Hygiene und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bestände auf mögliche Krankheitssymptome.
Für weitere Informationen stehen die Website des Landkreises Celle oder das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz unter 05141.916 5900 zur Verfügung.
Gilt für: Landkreis Celle
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Großbrand
Integrierte Leitstelle Saarland meldet: Geruchsbelästigung - Homburg vom 31.10.2025 22:15.
Integrierte Leitstelle Saarland meldet: Aktuell kommt es aufgrund von Arbeiten zu einer möglichen Geruchsbelästigung aus dem Kanelsystem. Es könnte Verwechslungsgefahr mit Gasgeruch bestehen.
Bis zum Abschluss der Arbeiten kann es weiterhin zu einer Geruchsbelästigung kommen.
Gilt für: Homburg
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr.
Sonderfall
Warnzentrale Niedersachsen meldet: Geflügelpest - Vorsorgliche Aufstallung im Landkreis Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven vom 30.10.2025 20:28.
Warnzentrale Niedersachsen meldet: Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des aktuellen Gefügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben.
Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel:
Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Verhalten im Umgang mit Wildvögeln:
In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden.
Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt.
Gilt für: Landkreis Cuxhaven
Hinweise:
- Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Sonderfall
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt meldet: Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen - Landkreis Helmstedt vom 30.10.2025 18:24.
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt meldet: Im Landkreisgebiet sind vermehrt tote Vögel gefunden und positiv auf Vogelgrippe getestet worden.
Aufgrund der Art. 70 Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 d) der VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 13 Abs. 1
und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) werden
nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
1. Sämtliche Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, haben ihre Tiere (Hühner,
Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab
sofort ausschließlich
a. in geschlossenen Ställen
b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von
Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss
(Schutzvorrichtung), zu halten.
2. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen
ähnlicher Art ist auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Helmstedt untersagt.
3. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.
4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis
zu ihrer Aufhebung.
Gilt für: Landkreis Helmstedt
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie. Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Hinweis: Alle Geflügelhalter werden dringend aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Bei einer sich verschärfenden Gesamtlage können weitergehende Maßnahmen per Allgemeinverfügung angeordnet werden.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim meldet: Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Versorgungsbereich Markt Wiesenttal - Markt Wiesenttal vom 29.10.2025 14:48.
Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim meldet: An alle Haushalte im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Markt Wiesenttal (AUßER Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf, Wohlmannsgesees)
Wichtige Bekanntmachung - Abkochgebot!
Im Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Markt Wiesenttal wurden bei Wasseruntersuchungen mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen (Keimbelastung) festgestellt.
Befolgen Sie als Sofortmaßnahme bis auf Widerruf unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes Forchheim:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Mikrobiologische Kontrolluntersuchungen sind bereits veranlasst!
Wenn das Wasser wieder uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden kann, werden Sie umgehend informiert!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Gilt für: Markt Wiesenttal
Hinweise:
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Sonderfall
Integrierte Regionalleitstelle Zwickau meldet: ÜBUNG im Industriegebiet Reichenbarer Straße - ÜBUNG - Stadt Zwickau - Bereich Industriegebiet Reichenbacher Straße vom 28.10.2025 11:05.
Integrierte Regionalleitstelle Zwickau meldet: ÜBUNG, ÜBUNG, ÜBUNG!
Derzeit findet im Industriegebiet Reichenbacher Straße eine Übung der Berufsfeuerwehr Zwickau statt.
Folgen Sie den Anweisungen der Rettungskräfte.
Gilt für: Stadt Zwickau - Bereich Industriegebiet Reichenbacher Straße
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Sturmflut
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste vom 26.10.2025 07:52.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Sonntag wird das Nachmittags-Hochwasser 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 26.10.2025 17:00
Gilt für: Nordfriesische Küste
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Sturmflut
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste vom 25.10.2025 21:15.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Sonntag wird das Morgen-Hochwasser etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 26.10.2025 04:15
Gilt für: Nordfriesische Küste
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Sturmflut
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste vom 24.10.2025 08:33.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Freitag wird das Nachmittags-Hochwasser 2 bis 2,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 24.10.2025 17:00
Gilt für: Nordfriesische Küste
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Sonderfall
Zentrale Leitstelle Erfurt meldet: Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda vom 23.10.2025 11:00.
Zentrale Leitstelle Erfurt meldet: Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Gilt für: Landkreis Sömmerda
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie. Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden. Als Schutzmaßnahme für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Sömmerda ist eine Aufstallung und Untersagung von Veranstaltungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln unbedingt geboten. Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 23. Oktober 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts ( https://www.lra-soemmerda.de/Bekanntmachungen/2025/2025-10-22_Allgemeinverf%C3%BCgung%20zur%20Bek%C3%A4mpfung%20der%20Gefl%C3%BCgelpest.pdf ) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden
Tierseuche
Kyffhäuserkreis meldet: Information Tierseuche. Gültig ab 22.10.2025, 08:23.
Das Betreten und Befahren des Uferbereichs des Stausees Kelbra auf dem Gebiet des Kyffhäuserkreises ist untersagt!
Die Allgemeinverfügung, die das Betretungsverbot regelt, finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Tierseuche
Kyffhäuserkreis meldet: Information Tierseuche. Gültig ab 21.10.2025, 00:00.
Aufgrund der Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest am 20.10.2025 im Kyffhäuserkreis hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 21.10.2025 in Kraft und gilt bis auf weiteres. Sie kann unter dem untenstehenden Link eingesehen werden.
Hinweise:
- Es besteht Stallpflicht.
- Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind verboten.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
