Die Warnübersicht
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Sonderfall
Integrierte Leitstelle Mansfeld-Südharz meldet: Freilaufende Hunde - B 242 Kreuzungsbereich Neues Schloß vom 18.11.2025 21:24.
Integrierte Leitstelle Mansfeld-Südharz meldet: Gefahrenbereich durch freilaufende Hunde
Gilt für: B 242 Kreuzungsbereich Neues Schloß
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Geschwindigkeit Anpassen
Sonderfall
Integrierte Leitstelle Landkreis Odenwaldkreis meldet: Ausfall Telefonleitung - Lützelbach-Wiebelsbach vom 18.11.2025 12:04.
Integrierte Leitstelle Landkreis Odenwaldkreis meldet: Im Bereich Lützelbach-Wiebelsbach ist das D1 Handynetz der Telekom ausgefallen. Im Notfall wählen sie über das Festnetz die 110 oder die 112
Gilt für: Lützelbach-Wiebelsbach
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Sonderfall
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle meldet: Gefahr Information - Landkreis Celle vom 04.11.2025 10:50.
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle meldet: Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat der Landkreis Celle eine Allgemeinverfügung erlassen. Die sofortige Aufstallung von sämtlichen im Landkreis Celle gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse) wird angeordnet. Diese Maßnahme gilt ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis.
Was bedeutet die Anordnung?
Ab sofort muss Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (eine Vorrichtung mit festen Seitenwänden und einer dicht schließenden Abdeckung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert) gehalten werden. Für Tauben gilt diese Regelung bis auf Weiteres nicht, da sie für das Virus weniger empfänglich sind.
Geflügelhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu wildlebenden Vögeln haben, da diese als Überträger des Virus gelten. Dies ist besonders wichtig, um eine mögliche Einschleppung der Seuche durch kontaminierte Vogelkotspuren oder direkten Kontakt zu vermeiden.
Hintergrund der Maßnahmen
Die Entscheidung zur Aufstallung wurde nach Feststellung eines hohen Infektionsrisikos durch wildlebende Vögel getroffen. In den letzten Tagen wurde in mehreren benachbarten Regionen sowie im Landkreis Celle der Verdacht auf Infektionen bei Wildvögeln gemeldet und inzwischen auch amtlich bestätigt. Insbesondere bei Kranichen sind erhöhte Sterblichkeitsraten durch das Virus festgestellt worden und diagnostisch bestätigt worden.
Die Geflügelpest ist eine hochgradig ansteckende Erkrankung, die es im Sinne des Tierwohls zu vermeiden gilt und zudem zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen kann, falls sie auf Nutzgeflügel übergreift. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen können als Überträger fungieren. Bisher sind keine Infektionen beim Menschen bekannt, dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen nicht völlig ausgeschlossen werden. .
Die Anordnung tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
So können sich Geflügelhalter schützen:
- Halten Sie Ihre Tiere in sicheren, geschlossenen Einrichtungen.
- Vermeiden Sie den Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln.
- Achten Sie auf erhöhte Hygiene und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bestände auf mögliche Krankheitssymptome.
Für weitere Informationen stehen die Website des Landkreises Celle oder das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz unter 05141.916 5900 zur Verfügung.
Gilt für: Landkreis Celle
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Sonderfall
Warnzentrale Niedersachsen meldet: Geflügelpest - Vorsorgliche Aufstallung im Landkreis Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven vom 30.10.2025 20:28.
Warnzentrale Niedersachsen meldet: Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des aktuellen Gefügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben.
Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel:
Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Verhalten im Umgang mit Wildvögeln:
In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden.
Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt.
Gilt für: Landkreis Cuxhaven
Hinweise:
- Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Sonderfall
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt meldet: Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen - Landkreis Helmstedt vom 30.10.2025 18:24.
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt meldet: Im Landkreisgebiet sind vermehrt tote Vögel gefunden und positiv auf Vogelgrippe getestet worden.
Aufgrund der Art. 70 Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 d) der VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 13 Abs. 1
und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) werden
nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
1. Sämtliche Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, haben ihre Tiere (Hühner,
Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab
sofort ausschließlich
a. in geschlossenen Ställen
b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von
Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss
(Schutzvorrichtung), zu halten.
2. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen
ähnlicher Art ist auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Helmstedt untersagt.
3. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.
4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis
zu ihrer Aufhebung.
Gilt für: Landkreis Helmstedt
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie. Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Hinweis: Alle Geflügelhalter werden dringend aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Bei einer sich verschärfenden Gesamtlage können weitergehende Maßnahmen per Allgemeinverfügung angeordnet werden.
Sonderfall
Zentrale Leitstelle Erfurt meldet: Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda vom 23.10.2025 11:00.
Zentrale Leitstelle Erfurt meldet: Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Gilt für: Landkreis Sömmerda
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie. Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden. Als Schutzmaßnahme für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Sömmerda ist eine Aufstallung und Untersagung von Veranstaltungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln unbedingt geboten. Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 23. Oktober 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts ( https://www.lra-soemmerda.de/Bekanntmachungen/2025/2025-10-22_Allgemeinverf%C3%BCgung%20zur%20Bek%C3%A4mpfung%20der%20Gefl%C3%BCgelpest.pdf ) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden
Tierseuche
Kyffhäuserkreis meldet: Information Tierseuche. Gültig ab 22.10.2025, 08:23.
Das Betreten und Befahren des Uferbereichs des Stausees Kelbra auf dem Gebiet des Kyffhäuserkreises ist untersagt!
Die Allgemeinverfügung, die das Betretungsverbot regelt, finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Tierseuche
Kyffhäuserkreis meldet: Information Tierseuche. Gültig ab 21.10.2025, 00:00.
Aufgrund der Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest am 20.10.2025 im Kyffhäuserkreis hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 21.10.2025 in Kraft und gilt bis auf weiteres. Sie kann unter dem untenstehenden Link eingesehen werden.
Hinweise:
- Es besteht Stallpflicht.
- Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind verboten.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
