Die Warnübersicht
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Hochwasser
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur meldet: Schleswig-Holstein Hochwasser-Sturmflut-Information vom 25.10.2025 20:20.
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur meldet: Es liegt eine Warnung des BSH für die Nordsee vor.
Gilt für: Nordseeküstenregion Schleswig-Holstein
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Extremwetter
DWD meldet über 1000 m: Amtliche UNWETTERWARNUNG vor ORKANBÖEN vom 26.10.2025 08:00 - 27.10.2025 00:00.
Deutscher Wetterdienst meldet - Für Lagen über 1000 m: Es treten oberhalb 1000 m Orkanböen mit Geschwindigkeiten zwischen 105 km/h (29 m/s, 56 kn, Bft 11) und 130 km/h (36 m/s, 70 kn, Bft 12) aus westlicher Richtung auf.
Gilt für: Stadt Wernigerode
Hinweise:
- Gefahr für Leib und Leben durch: verbreitet umstürzende Bäume, Hochspannungsleitungen, Gerüste und andere, auch große Objekte; herabfallende Äste, Dachziegel und andere, auch große Gegenstände; Schäden an Gebäuden. Handlungsempfehlungen: Aufenthalt im Freien vermeiden oder Schutz suchen (z.B. in Gebäuden); auf erhebliche Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen bis hin zu Sperrungen/Schließungen einstellen; wenn ausreichend Zeit bleibt: Gegenstände im Freien sichern oder abbauen; ausreichend Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen halten; alle Fenster und Türen schließen
Sturmflut
Lagezentrum Polizei Hamburg, Behörde für Inneres und Sport meldet: Sturmflut heute gegen 19:07 Uhr mit ca. 4,1 Metern über Normalhöhennull - Hamburger Elbgebiet vom 24.10.2025 08:47.
Lagezentrum Polizei Hamburg, Behörde für Inneres und Sport meldet: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Freitagabends.
Der Hochwasserscheitel wird am Freitag, den 24.10.2025 gegen 19:07 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,9 bis 4,4 Metern über Normalhöhennull, das entspricht +1,75 Meter bis +2,25 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Gilt für: Hamburger Elbgebiet
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten! Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete! Sichern Sie tiefer gelegene Gebäude vor dem Hochwasser!
Sturmflut
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste vom 24.10.2025 08:33.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Freitag wird das Nachmittags-Hochwasser 2 bis 2,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 24.10.2025 17:00
Gilt für: Nordfriesische Küste
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinkwasserunfall
Landkreis Kusel meldet: Warnung Trinkwasserunfall. Gültig ab 23.10.2025, 16:38.
Im Bereich Vogelsang, Am Bahndamm, Am Park Toucy, Reiheichen, Am Tannenwäldchen, Am Neuen Berg, Adam-Fetzer-Weg, Zum Halben Mond und in Teilen der Haischbachstraße wurden Coliforme Bakterien im Trinkwasser festgestellt. Aus diesem Grund darf Wasser für den menschlichen Gebrauch nur abgekocht verwendet werden. Die Stadtwerke Kusel arbeitet bereits an einer Lösung.
Sonderfall
Zentrale Leitstelle Erfurt meldet: Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda vom 23.10.2025 11:00.
Zentrale Leitstelle Erfurt meldet: Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Gilt für: Landkreis Sömmerda
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie. Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden. Als Schutzmaßnahme für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Sömmerda ist eine Aufstallung und Untersagung von Veranstaltungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln unbedingt geboten. Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 23. Oktober 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts ( https://www.lra-soemmerda.de/Bekanntmachungen/2025/2025-10-22_Allgemeinverf%C3%BCgung%20zur%20Bek%C3%A4mpfung%20der%20Gefl%C3%BCgelpest.pdf ) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden
Sonderfall
Integrierte Leitstelle Hochtaunuskreis meldet: Trinkwasserverunreinigung - Friedrichsdorf-Burgholzhausen vom 22.10.2025 12:51.
Integrierte Leitstelle Hochtaunuskreis meldet: Trinkwasser in Friedrichsdorf-Burgholzhausen abkochen
Wegen einer festgestellten mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Burgholzhausen aktuell abgekocht werden.
Die Stadtwerke Friedrichsdorf haben bei Routinekontrollen in der Versorgungszone Burgholzhausen eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt. Daher muss in diesem Stadtteil Trinkwasser vorsorglich abgekocht werden. Derzeit erfolgt die Spülung und Desinfektion der betroffenen Versorgungsanlagen. Nicht auszuschließen ist, dass die Desinfektion geschmacklich wahrgenommen werden kann. Die Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises durchgeführt.
Wir bitten die Betroffenen um Verständnis für die Maßnahmen und informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Gilt für: Friedrichsdorf-Burgholzhausen
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Tierseuche
Kyffhäuserkreis meldet: Information Tierseuche. Gültig ab 22.10.2025, 08:23.
Das Betreten und Befahren des Uferbereichs des Stausees Kelbra auf dem Gebiet des Kyffhäuserkreises ist untersagt!
Die Allgemeinverfügung, die das Betretungsverbot regelt, finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Mittelbaden meldet: Trinkwasserverunreinigung durch PFAS - Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen vom 21.10.2025 15:12.
Integrierte Leitstelle Mittelbaden meldet: Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Sinzheim:
Trinkwasserhinweis: Erhöhter PFOA-Wert in vier Ortsteilen in Sinzheim - Vorsichtsmaßnahme für empfindliche Gruppen
Bei einer amtlichen Wasserprobe wurde in den Ortsteilen Schiftung, Leiberstung, Halberstung und Müllhofen ein erhöhter Wert der Substanz PFOA (0,059 µg/L) festgestellt. Der Vorsorgewert liegt bei 0,050 µg/L.
Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Schwangere, Stillende, Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre) sollten das Leitungswasser vorsorglich nicht zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter 07222 381 2300.
Für allgemeine Informationen und Maßnahmen stehen die Gemeindewerke Sinzheim unter 07221 806 517 zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sinzheim.de
www.gw-sinzheim.de
Gilt für: Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Trinken Sie kein Leitungswasser. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Tierseuche
Kyffhäuserkreis meldet: Information Tierseuche. Gültig ab 21.10.2025, 00:00.
Aufgrund der Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest am 20.10.2025 im Kyffhäuserkreis hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 21.10.2025 in Kraft und gilt bis auf weiteres. Sie kann unter dem untenstehenden Link eingesehen werden.
Hinweise:
- Es besteht Stallpflicht.
- Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind verboten.
Wasserversorgung
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen meldet: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf vom 17.10.2025 12:00.
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen meldet: Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Gilt für: 53947 Nettersheim-Tondorf
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wasserversorgung
Leitstelle Nürnberg meldet: Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile vom 10.10.2025 15:27.
Leitstelle Nürnberg meldet: Im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen des gesamten Versorgungsgebietes der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Keim "Pseudomonas aeruginosa" festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich ab sofort vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot des Trinkwassers angeordnet. Dies gilt insbesondere für den Hauptort Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorf-Waldsiedlung und Wachendorf. Die Gemeinde Seukendorf ist von der Maßnahme NICHT betroffen.
Gilt für: Markt Cadolzburg mit Ortsteile
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Lassen Sie Wasser zur Verwendung für die nachfolgenden Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen: - zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, etc.) - zur Zubereitung von Nahrung (insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke) - zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst - zum Zähneputzen und zur Mundpflege - für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) - zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken - zum Abspülen von Hand von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel ohne Kochen, Braten und Garen zubereitet oder aufbewahrt werden (Salat, Nachspeisen etc.)
Sturmflut
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste vom 05.10.2025 17:58.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: In der Nacht von Sonntag zu Montag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 02:40 Uhr.
Gilt für: Nordfriesische Küste
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Sturmflut
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste vom 05.10.2025 00:51.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) meldet: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Sonntag wird das Mittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 14:00 Uhr.
Gilt für: Nordfriesische Küste
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Großbrand
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt meldet: giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd vom 26.09.2025 04:14.
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt meldet: durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Gilt für: Rastplatz Marienborn Süd
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Saarland meldet: 3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg vom 25.09.2025 14:10.
Integrierte Leitstelle Saarland meldet: UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Gilt für: Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. - Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. - Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Wasserversorgung
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis meldet: 3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg vom 25.09.2025 14:08.
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis meldet: UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Gilt für: Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. - Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. - Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
