Die Warnübersicht
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Extremwetterlage
Deutscher Wetterdienst meldet: Amtliche UNWETTERWARNUNG vor SCHWEREM GEWITTER mit HEFTIGEM STARKREGEN und HAGEL vom 21.08.2026 17:44 - 21.08.2026 18:30.
Deutscher Wetterdienst meldet: Von Südwesten ziehen einzelne Gewitter auf. Dabei gibt es heftigen Starkregen mit Niederschlagsmengen zwischen 25 l/m² und 35 l/m² pro Stunde sowie schwere Sturmböen mit Geschwindigkeiten bis 90 km/h (25 m/s, 48 kn, Bft 10) und Hagel.
Hinweise:
- Große Gefahr durch: Blitzschlag (Lebensgefahr!); vereinzelt umstürzende Bäume; herabstürzende Gegenstände; rasche Überflutungen von Straßen/Unterführungen und Kellern; verbreitet Aquaplaning; mögliche Erdrutsche; Hagelschlag. Handlungsempfehlungen: Aufenthalt im Freien vermeiden oder Schutz suchen (z.B. in Gebäuden); Gewässer meiden; Gerüste und frei stehende Objekte (z.B. Leinwände und Bühnen) sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen, wenn möglich, rechtzeitig abbauen; im Freien auf herabfallende Gegenstände (z.B. große Äste, Dachziegel) achten und ggf. Schutz suchen; überflutete und gefährdete Abschnitte meiden; Verhalten im Straßenverkehr anpassen, Behinderungen auf Verkehrswegen einplanen; ggf. vorbeugend Hochwasser-Schutzmaßnahmen treffen; bei drohender/bereits bestehender Überflutung Keller sofort verlassen; über Hochwasserlage unter www.hochwasserzentralen.de informieren
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Vorwarnung: Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Aufgrund in Kürze fallender Niederschläge, insbesondere im Bereich des Erfteinzugsgebiets, kann es zu Informationswertüberschreitungen kommen. Am Pegel Glesch ist eine Überschreitung des Informationswerts 2 nicht ausgeschlossen.
Hinweise:
- Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung. Achten Sie auf die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Großbrand
Integrierte Leitstelle Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis meldet: Gebäudebrand - Eberbach
Integrierte Leitstelle Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis meldet: In Eberbach gibt es aktuell einen Gebäudebrand in der Innenstadt. Die Feuerwehr befindet sich bereits im Einsatz. Durch den Brand kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Coburg meldet: Abkochanordnung - Stadt Bad Staffelstein und einige Stadtteile
Integrierte Leitstelle Coburg meldet: Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Staffelstein inklusive Oberau, Rothof, Staffelberg und der Stadtteile Romansthal, Horsdorf, Schönbrunn und Unterzettlitz
Alle anderen Stadtteile und Gemeinden der Stadt Bad Staffelstein verfügen über separate Trinkwasserversorgungen, die von der aktuellen Verunreinigung und den damit einhergehenden Maßnahmen explizit nicht betroffen sind.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein eingeleitet.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Andy Grosch, Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Hinweise:
- Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser. Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser. • Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden. • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. • Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Großbrand
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Geruchsbelästigung in Aldenhoven - Ortslagen Dürboslar und Freialdenhoven
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Aldenhoven
Durch ein Brandereignis in der Ortslage Dürboslar kommt es im Bereich der Ortslagen Dürboslar und Freialdenhoven zu einer Geruchsbelästigung und zu einem Rauchüberzug.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie vorsorglich Türen und Fenster geschlossen und schalten Sie wenn möglich Lüftungs- und Klimaanlagen aus.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen.
Großbrand
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Geruchsbelästigung im Kreis Düren - Kreis Düren
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Es folgt eine wichtige Information des Kreis Düren.
Durch die Waldbrände im Einzugsgebiet des Kreis Düren kommt es zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Lahn-Dill-Kreis meldet: Trinkwasserverschmutzung - Waldsolms-Weiperfelden
Integrierte Leitstelle Lahn-Dill-Kreis meldet: Der Lahn-Dill-Kreis informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Einzugsgebiet der Wasserversorgung Waldsolms-Weiperfelden. Weitere Ortsteile sind nicht betroffen. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser sprudelnd aufzukochen und 10 Minuten abzukühlen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden.
Das Wasser wird derzeit gechlort. Dadurch kann es zu einer geringen Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung kommen.
Dies gilt bis auf Widerruf. Wir informieren Sie bei einer Änderungen der Situation.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!
Hinweise:
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser.
Großbrand
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Geruchsbelästigung - Monschau, Simmerath, Roetgen
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Aufgrund des Waldbrandes im Hohen Venn kommt es momentan zu Geruchsbelästigungen.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Suchen Sie Schutz in einem Gebäude. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wasserversorgung
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen meldet: Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden - Langgöns-Cleeberg
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen meldet: Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden. Bei einer Trinkwasseruntersuchung wurden Bakterien im Leitungsnetz festgestellt.
Für das betroffene Gebiet gilt: Abgekocht werden muss alles Wasser, das zum Trinken, Herstellen von Getränken, Reinigen von Obst, Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird.
Auch für die Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen oder bei der Verwendung einer Munddusche muss abgekochtes Wasser verwendet werden. Abkochen bedeutet, das Wasser einmal sprudelnd aufkochen zu lassen, z.B. in einem handelsüblichen Wasserkocher.
Zur Körperpflege (Waschen, Duschen) kann das Wasser weiterhin ohne Abkochen uneingeschränkt genutzt werden.
Dabei sollten offene Wunden durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden.
Die Aufforderung zum Abkochen gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen gibt es unter www.langgoens.de.
Für Fragen stehen die Gemeindewerke Langgöns unter Telefon (06403) 9020-22 zur Verfügung.
Hinweise:
- Informieren Sie Ihre Nachbarn. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser.
Großbrand
Leitstelle Rhein-Erft-Kreis meldet: Geruchsbelästigung - Rhein-Erft-Kreis
Leitstelle Rhein-Erft-Kreis meldet: 12:45 Uhr: Derzeit nimmt die Geruchsbelästigung ab. Es kann weiterhin Brandgeruch wahrgenommen werden.
Es besteht weiterhin keine Gefahr.
10:45 Uhr: Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Begeben Sie sich nach Möglichkeit in ein geschlossenes Gebäude.
Es besteht weiterhin keine Gefahr.
Ursprüngliche Meldung:
Es folgt eine wichtige Information des Rhein-Erft-Kreis.
Durch ein Brandereignis im Hohen Venn [Belgien] kommt es im Kreisgebiet zu einer Geruchsbelästigung durch Brandrauch.
Es besteht keine Gefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Großbrand
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Geruchsbelästigung - StädteRegion Aachen
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Durch das Brandereignis im Hohen Venn (Belgien) kann es auch weiterhin stellenweise zu Geruchsbelästigungen in der StädteRegion Aachen kommen.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen aus.
Waldbrand
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen meldet: Waldbrand / Vegetationsbrand Kreis Düren - Hürtgenwald / Hohes Venn - Teilgebiete des Kreises Euskirchen
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen meldet: Es folgt eine wichtige Information.
Aufgrund eines Waldbrandes / Vegetationsbrandes im Kreis Düren und im Hohen Venn kommt es immer noch, in Teilgebieten des Kreises Euskirchen (aktuell im Südkreis) zu einer Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.
Bitte halten Sie die Notrufleitungen 110 / 112 für Notfälle frei.
Hinweise:
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen.
Waldbrand
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald / Kreis Düren
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Es folgt eine wichtige Information der Städteregionalen Leitstelle Aachen
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen.
Waldbrand
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald / Kreis Düren
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Es folgt eine wichtige Information der Städteregionalen Leitstelle Aachen
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Freiburg - Breisgau-Hochschwarzwald meldet: Abkochgebot - Teile der Kernstadt Bad Krozingen
Integrierte Leitstelle Freiburg - Breisgau-Hochschwarzwald meldet: Amtliche Gefahreninformation des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemeinde
Bad Krozingen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bad Kozingen ist das Trinkwasser
mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Betroffen ist das Gebiet innerhalb folgender Begrenzungen:
nördlicher Teil der Bundesbahnlinie, Bodelschwinghstraße, Belchenstraße, Münstertalbahnlinie,
Freiburger Straße inkl. McDonalds, Gewerbegebiet Krozinger Weg, Thermenallee bis Kreisel
Schlatt und K4939 bis zur B3 bzw. B3-Kreisel
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Bad Krozingen:
https://www.bad-krozingen.de/
Hinweise:
- Trinken Sie kein Leitungswasser. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT geeignet. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wasserversorgung
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen meldet: Trinkwasser in den Ortsteilen Winnen und Nordeck muss abgekocht werden - Stadt Allendorf/Lda - Ortsteile Winnen und Nordeck
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen meldet: In Ortsteilen Winnen und Nordeck ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser muss abgekocht werden. Darauf weisen die Stadt Allendorf (Lumda) als Trinkwasserversorger und das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin. Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Für die betroffenen Gebiete gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Die Stadt Allendorf sowie die Stadtwerke Gießen arbeiten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits daran, die Kontamination zu beheben. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.allendorf-lda.de sowie www.stadtwerke-giessen.de
In Allendorf können unter der Telefonnummer 06407-9112-42 (Bauamt) weitere Auskünfte erteilt werden.
Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Hinweise.
Hinweise:
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Passau meldet: 2.04 Verkeimtes Trinkwasser - Abkochanordnung für den Markt Obernzell - Markt Obernzell - Landkreis Passau
Integrierte Leitstelle Passau meldet: Aktualisierung 28.07.2026 - Teilweise Aufhebung:
Die vom Gesundheitsamt Passau am 08.07.2026 verfügte Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung Obernzell wird teilweise aufgehoben. Das Abkochgebot gilt ab sofort nur noch im Hauptort Obernzell (Kerngebiet) und im Ortsteil Erlau.
Für das weitere Gemeindegebiet kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Hier entsprechen die Messwerte wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Erstmeldung vom 08.07.2026:
Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche. Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste. - Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. - Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. - Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Herausgeber: Landratsamt Passau
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
