Die Warnübersicht
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Großbrand
Integrierte Leitstelle Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis meldet: Vegetationsbrand - Laudenbach und Hemsbach
Integrierte Leitstelle Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis meldet: Aufgrund eines Vegetationsbrandes kommt es zu einer starken Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung. Die Feuerwehr ist im Einsatz.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr.
Infektionskrankheit
Polizeipräsidium Koblenz - Führungszentrale meldet: Warnung der Bevölkerung im Bereich Linz am Rhein hinsichtlich einer Giftschlange ( - Linz am Rhein
Polizeipräsidium Koblenz - Führungszentrale meldet: Über einen Bürger ging bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Linz die Mitteilung über die Sichtung einer vermeintlichen Giftschlange im
Bereich des Roniger Wegs in Linz ein.
Nach Prüfung durch das Ordnungsamt, die Feuerwehr und einen Fachkundigen für
Giftschlangen anhand eines von der meldenden Person gefertigten Lichtbildes ist
tatsächlich von einer Giftschlange, im Konkreten von einer Korallenotter,
auszugehen.
Zu einer weiteren Sichtung kam es seither nicht. Es ist aber davon auszugehen,
dass diese Schlange hier zwar nicht heimisch, aber dennoch lebensfähig ist.
Bei der Korallenotter handelt es sich um eine hochgiftige Schlange mit
Neurotoxin, welches die Nervenübertragung stört und unbehandelt die Atemwege
lähmt. Jeder Biss ist unverzüglich als medizinischer Notfall zu werten.
Grundsätzlich sind diese Schlagen jedoch nicht aggressiv und beißen nur, wenn
sie bedrängt, angefasst oder festgehalten werden.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Im Falle einer Sichtung soll nicht näher an die Schlange herangetreten und umgehend der Notruf 110 oder 112 gewählt werden. Ein Original-Bild der Schlange befindet sich bei dieser PM. Die örtliche Bevölkerung wird zusätzlich via WarnApp gewarnt. Zeuginnen und Zeugen, welche einen Hinweis auf einen möglichen Besitzer einer solchen Schlange (im Bereich Linz) geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Linz unter Tel: 02644 943-0 zu melden.
Wasserversorgung
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen meldet: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - Wasserverband Oleftal - Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Kall, Gemeinde Dahlem, Stadt Schleiden
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen meldet: Abkochgebot für die Ortschaften:
Gemeinde Hellenthal: Bungenberg, Dalmerscheid, Eichen, Felser, Giescheid, Grube Wohlfahrt, Haus Eichen, Hecken, Heiden, Hescheld, Ingersberg, Kamberg, Kradenhövel, Kreuzberg, Linden, Manscheid, Neuhaus, Paulshof, Rescheid, Schnorrenberg, Schömbach, Schwalenbach, Sieberath, Wahld, Wiesen, Wildenburg, Winten, Wittscheid, Wolfert, Wollenberg, Zehnstelle, Zingscheid.
Gemeinde Kall: Benenberg, Diefenbach, Frohnrath, Gillenberg, Golbach, Krekel, Roder, Rüth, Sistig, Steinfelderheistert, Straßbüsch.
Stadt Schleiden: Broich, Kerperscheid, Wintzen.
Gemeinde Dahlem: Maria Frieden, An Mospelt, Baasem, Berk, Dahlemer Binz, Frauenkron, Haus Neugörres, Kronenburg, Am Kalkofen, Baasemer Mühle, Fuchskaul, Hammerhütte, Waldrandsiedlung, Schmidtheim, Schwannerthof.
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers im Hochbehälter Giescheid wurde eine Belastung mit Enterokokken festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu
empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen im gesamten Trinkwassernetz in den genannten Ortslagen durchgeführt.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Passau meldet: 2.04 Verkeimtes Trinkwasser - Abkochanordnung für den Markt Obernzell - Markt Obernzell - Landkreis Passau
Integrierte Leitstelle Passau meldet: Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche. Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste. - Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. - Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. - Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Herausgeber: Landratsamt Passau
Sonderfall
Rhein-Sieg-Kreis, Kreisleitstelle meldet: Kein Aufenthalt in der Sieg!!! - Gemeinde Windeck
Rhein-Sieg-Kreis, Kreisleitstelle meldet: Warnhinweis: Sieg in Windeck nicht betreten!
In der Ortslage Imhausen sind größere Mengen Heizöl in die Sieg gelangt. Die Bevölkerung siegabwärts wird dringend gebeten, die Sieg bis auf Weiteres nicht zu betreten. Dies gilt insbesondere für:
Schwimmen, Baden oder Waten
Angeln
Spielen am oder im Wasser
Das Tränken von Tieren aus der Sieg
Jeden direkten Kontakt mit dem Wasser vermeiden
Die zuständigen Stellen sind informiert bzw. im Einsatz. Diese Hinweise gelten bis auf Weiteres. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden Sie informiert.
Diese Hinweise gelten bis auf Weiteres.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Waldbrand
Landkreis Bad Kreuznach meldet: Aktualisierung für Information Waldbrand. Gültig ab 04.07.2026, 11:25.
Der Waldbrand im Bereich des Rotenfels ist gelöscht, die Einsatzmaßnahmen sind beendet. Das Waldgebiet bleibt bis zur endgültigen Freigabe weiterhin gesperrt. Die Verbandsgemeinde Rüdesheim und die Stadt Bad Kreuznach haben hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die Allgemeinverfügungen finden Sie hier:
https://www.vg-ruedesheim.de/aktuelles/newsartikel/2026/juni-2026/allgemeinverfuegung-traisen-rotenfels/
https://www.bad-kreuznach.de/buergerservice/politik-und-verwaltung/stadtverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/
Hinweise:
- Beachten Sie die Allgemeinverfügungen der VG Rüdesheim und Stadt Bad Kreuznach
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Donau-Iller meldet: Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Integrierte Leitstelle Donau-Iller meldet: Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis Informieren Sie Ihre Nachbarn. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Sonstige Handlungsempfehlungen Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Waldbrand
Zentrale Leitstelle Gera meldet: Starke Rauchentwicklung - Meuselwitz/Mumsdorf
Zentrale Leitstelle Gera meldet: Aktuell kommt es aufgrund eines andauernden Brandes zu einer starken Rauchentwicklung.
Hinweise:
- Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Vermisstensuche
Polizei Hessen meldet: Information Vermisstensuche. Gültig ab 13.06.2026, 23:19.
Aus 64686 Lautertal (Odenwald), OT Gadernheim wird seit heute (13.06.2026), 19:00 Uhr der 78-jährige Herr BRIESEMEISTER, Albert vermisst. Er ist 170 cm groß, 90 kg, Vollbart, bekleidet mit dunkelblauer Hose und Oberteil, braunen Schuhen sowie dunkelblauer Kappe mit rotem B. Hinweise zu seinem Aufenthaltsort gibt es derzeit nicht. Herr B. ist dement und es ist nicht auszuschließen, dass sich Herr B. in einer hilflosen Lage befindet. Hinweise zu seinem Aufenthalt bitte an die Polizeistation Bensheim, Tel.: 06251/8468-0 oder über den Notruf der Polizei 110.
Hinweise:
- Hinweise bitte an jede Polizeidienststelle.
Hochwasser
LHW meldet: Warnung vor einem mittleren Hochwasser
LHW meldet: für das Flussgebiet Weiße Elster mit Nebenfluss Plei�e
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Hochwasser
LHW meldet: Warnung vor einem mittleren Hochwasser
LHW meldet: für das Flussgebiet Weiße Elster mit Nebenfluss Plei�e
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
