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Die Warnübersicht

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zur eingeschränkten Trinkwasserversorgung

Landkreis Oberhavel meldet: Information zur eingeschränkten Trinkwasserversorgung. Gültig ab 01.07.2026, 20:04.

Bei einer regelmäßigen Trinkwasseruntersuchung wurde an zwei unterschiedlichen Messstellen, an zwei Probennahmetagen eine Überschreitung des Grenzwertes für den Parameter Bromat festgestellt.
Der gemessene Wert beträgt derzeit 0,02 mg/l. Der Grenzwert gemäß Trinkwasserverordnung beträgt 0,01 mg/l.

Das Trinkwasser ist bis auf Widerruf nicht zum Verzehr geeignet. Es darf ausschließlich für die Körperhygiene (Duschen, Baden etc.) und Reinigung verwendet werden. Eine Nutzung zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Kochen sowie zum Waschen oder Abspülen von Lebensmitteln ist bis auf Weiteres nicht zulässig. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist besonders darauf zu achten, dass beim Duschen oder Baden kein Trinkwasser verschluckt wird.

Die Maßnahme dauert an bis: noch unbekannt

Da wir bei der Nutzung des Wassers Sorge um Ihre Gesundheit haben, möchten wir Sie über die Grenzwertüberschreitung informieren. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Weitere Vorgehensweise
Die Ursache der Grenzwertüberschreitung ist derzeit noch nicht bekannt. Die Aufklärung des Sachverhalts hat höchste Priorität.
Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Messergebnisse wurden neue Wasserproben entnommen. Die Auswertung dieser Untersuchungen liegt derzeit noch nicht vor.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Ursache der Grenzwertüberschreitung zu ermitteln und die Situation schnellstmöglich zu bewerten. Sobald uns neue Erkenntnisse oder die Ergebnisse der Nachuntersuchungen vorliegen, werden wir Sie unverzüglich informieren und über das weitere Vorgehen sowie mögliche Änderungen der Verwendungsempfehlungen unterrichten.

Hinweise:

  • Das Trinkwasser ist bis auf Widerruf nicht zum Verzehr geeignet. Es darf ausschließlich für die Körperhygiene (Duschen, Baden etc.) und Reinigung verwendet werden .

Wichtig

Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.

Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.

Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.

Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.

Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.

Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.

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