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Wasserversorgung
Leitstellenbereich Rosenheim meldet: Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld vom 20.03.2026 11:11.
Leitstellenbereich Rosenheim meldet: Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Gilt für: Gemeinde Großkarolinenfeld
Hinweise:
- Informieren Sie Ihre Nachbarn. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
