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Wasserversorgung
Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz meldet: Abkochgebot für Trinkwasser - Gemeinde Roigheim - Gemeinde Roigheim vom 12.03.2026 14:47.
Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz meldet: Zusatzinformationen zum Abkochgebot
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Roigheim abgekocht werden. Mikrobiologisch verunreinigtes Trinkwasser kann zu Magen-Darm-Infektionen führen und sollte daher vor dem Verzehr abgekocht werden. Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
Wasser für folgende Zwecke muss abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für
Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B.
Nasendusche
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser nicht abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und
nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere, diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen
Oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem
• Als Putzwasser im Haushalt
Gilt für: Gemeinde Roigheim
Hinweise:
- Trinken Sie kein Leitungswasser. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
