Die Warnübersicht
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Großbrand
Leitstelle Kreis Viersen meldet: Geruchsbelästigung durch Großbrand in Duisburg - Stadtgebiet Willich
Leitstelle Kreis Viersen meldet: Durch ein Schadensereignis in Duisburg kommt es im Willicher Stadtgebiet zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr.
Großbrand
Kreisfreie Stadt Krefeld meldet: Geruchsbelästigung in Krefeld - Stadtgebiet Krefeld
Kreisfreie Stadt Krefeld meldet: Es folgt eine wichtige Information der Stadt Krefeld
Durch ein Schadensereignis in Duisburg kommt es im Krefelder Stadtgebiet zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr.
Großbrand
Stadt Duisburg meldet: Brand in einem Recyclingbetrieb - Duisburg
Stadt Duisburg meldet: Es brennt in einem Recyclingbetrieb in Duisburg-Kaßlerfeld. Der Rauch ist sichtbar und zieht Richtung Südosten. Es kann zu einer Geruchsbelästigung kommen. Bitte halten Sie im betroffenen Bereich die Fenster und Türen geschlossen.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Bitte bewahren Sie Ruhe.
Waldbrand
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Dringende Empfehlung zur Evakuierung - Monschau - Plattevenn / Leyloch / Kalterherberg westlich Messeweg
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Waldbrands im Hohen Venn in Belgien, ist nicht auszuschließen, dass es ab dem Vormittag vermehrt zu erheblichen Rauchbelastungen und Rauchniederschlägen kommt.
Gesundheitliche Gefahren durch den Brandrauch können nicht ausgeschlossen werden. Daher wird den Einwohnenden von Monschau Plattevenn, Leyloch und Kalterherberg westlich des Messewegs DRINGEND empfohlen, diese Bereiche bis 10:00 Uhr zu verlassen und bei Verwandschaft und Freunden unterzukommen.
Für Menschen, die nicht eigenständig unterkommen können, stellt die Stadt Monschau ab 7:00 Uhr eine Anlauftselle im Bürgercasino Imgenbroich (Trierer Straße 240) zur Verfügung.
Sollten Sie Hilfe benötigen, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, so wenden Sie sich bitte an einer Telefonnummern
(02472) 81-0 oder (02472) 81-209 oder (02472) 81-210 oder (02472) 81-212
Wählen Sie den Notruf der Feuerwehr oder Polizei nur im Notfall !
Diese Empfehlung gilt zunächst bis 18:00 Uhr des heutigen Tages.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Waldbrand
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Vorsorgliche Vorbereitung auf eine Evakuierung - Monschau/Kalterherberg +Mützenich - Monschau - Ortsteile Kalterherberg und Mützenich
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Aufgrund einer weiteren Ausbreitung des Waldbrands im Hohen Venn in Belgien lässt sich ein Übergreifen auf Teile von Monschau nicht vollständig ausschließen.
Aus diesem Grunde wird den Einwohnenden der Ortsteile Kalterherberg und Mützenich empfohlen, sich auf eine mögliche Evakuierung vorzubereiten.
Informieren Sie sich auf der Internetseite www.monschau.de
Blockieren Sie nicht die Notrufleitungen von Polizei und Feuerwehr.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor. Halten Sie Ihr Notgepäck bereit.
Großbrand
Integrierte Leitstelle Saarland meldet: ERNEUTER HINWEIS: Rauchentwicklung durch Brandereignis in Belgien - Saarland
Integrierte Leitstelle Saarland meldet: Bitte wählen Sie den Notruf nur bei einem konkret erkennbaren Brand, einer akuten Gefahr oder einem medizinischen Notall.
Aktuell kommt es aufgrund eines Brandereignisses zu einer größeren Rauchentwicklung mit einer möglichen Geruchsbelästigung.
Die Feuerwehr ist im Einsatz und führt entsprechende Maßnahmen durch, um das Schadensereignis einzudämmen.
Beachten Sie die nachfolgenden Handlungsempfehlungen.
Hinweise:
- Meiden Sie den Gefährdungsbereich. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Schließen Sie alle Fenster und Türen. Es besteht keine Gefahr. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Informieren Sie sich, zum Beispiel im Lokalradio. Bitte wählen Sie den Notruf nur bei einem konkret erkennbaren Brand, einer akuten Gefahr oder einem medizinischen Notfall.
Großbrand
Lagezentrum Bevölkerungsschutz Rheinland-Pfalz meldet: Rauch- und Brandgeruch durch Waldbrände - Rheinland-Pfalz
Lagezentrum Bevölkerungsschutz Rheinland-Pfalz meldet: Aufgrund aktueller Waldbrände in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Belgien kann es in Teilen von Rheinland-Pfalz zu Rauch- und Brandgeruch kommen. Die Aktualisierung erfolg wegen der Erweiterung des Warnbereiches.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Bitte wählen Sie den Notruf nur bei einem konkret erkennbaren Brand, einer akuten Gefahr oder einem medizinischen Notfall.
Sonderfall
Vogelsbergkreis meldet: Information Sonderfall. Gültig ab 15.08.2026, 14:57.
Integrierte Leitstelle Vogelsberg meldet: Aktuell kann es im gesamten Vogelsbergkreis zu einer Geruchsbelästigung kommen, die an verbrannten Kunststoff oder verbranntes Holz erinnert. Unsere Leitstelle hat hierzu bereits zahlreiche Notrufe erhalten. Nach umfassender Erkundung konnte festgestellt werden, dass die Geruchsbelästigung, aller Wahrscheinlichkeit nach, seinen Ursprung beim Waldbrand in der Eifel hat und bis zum Vogelsbergkreis bemerkbar ist. Es besteht KEINE akute Gesundheitsgefahr. Bleiben Sie dennoch wachsam und umsichtig, was Feuer und Rauchentwicklungen in Ihrer Umgebung betrifft.
Hinweise:
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Sonderfall
Integrierte Leitstelle Lahn-Dill-Kreis meldet: Geruchsbelästigung - Lahn-Dill-Kreis
Integrierte Leitstelle Lahn-Dill-Kreis meldet: Aktuell kann es im gesamten Lahn-Dill-Kreis zu einer Geruchsbelästigung kommen, die an verbrannten Kunststoff oder verbranntes Holz erinnert. Unsere Leitstelle hat hierzu bereits zahlreiche Notrufe erhalten. Nach umfassender Erkundung konnte festgestellt werden, dass die Geruchsbelästigung, aller Wahrscheinlichkeit nach, seinen Ursprung beim Waldbrand in der Eifel hat und bis zum Vogelsbergkreis bemerkbar ist. Es besteht KEINE akute Gesundheitsgefahr. Bleiben Sie dennoch wachsam und umsichtig, was Feuer und Rauchentwicklungen in Ihrer Umgebung betrifft.
Hinweise:
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Sonderfall
Landkreis Leipzig meldet: Großbrand in Kitzen - Pegau
Landkreis Leipzig meldet: Aktualisierung! Im Bereich Kitzen kommt es zu einer Rauch- und Geruchsbelästigung durch einen ausgedehnten Brand.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Meiden Sie den Gefährdungsbereich. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Ermöglichen Sie den Rettungskräften ungehinderten Zugang zum Einsatzgebiet! Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Großbrand
Leitstelle Rheinisch-Bergischer Kreis meldet: Geruchsbelästigung durch Brandereignis Düren - Hürtgenwald - Rheinisch Bergischer Kreis
Leitstelle Rheinisch-Bergischer Kreis meldet: Durch ein Schadensereignis kommt es im Rheinisch Bergischen Kreis zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine akute Gesundheitsgefahr.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Informieren Sie sich, zum Beispiel im Lokalradio.
Großbrand
Integrierte Leitstelle Landkreis Limburg-Weilburg meldet: Geruchsbelästigung durch Brandrauch - Kommunen Elbtal, Dornburg, Waldbrunn, Mengerskirchen, Merenberg, Löhnberg
Integrierte Leitstelle Landkreis Limburg-Weilburg meldet: Aufgrund eines Waldbrandes im benachbarten Bundesland kann es derzeit witterungsbedingt auch in unserer Region zu Rauch- und Brandgeruch kommen. Ursache sind Rauchgase, die durch die aktuellen Wind- und Wetterverhältnisse in unser Gebiet getragen werden und teilweise bodennah niederschlagen können.
Nach aktuellem Kenntnisstand besteht keine akute Gefahr für die Bevölkerung.
Wie lange die Geruchsbelästigung anhält, kann derzeit nicht abgeschätzt werden und ist von der weiteren Entwicklung des Waldbrandes sowie den Witterungsverhältnissen abhängig.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Großbrand
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Geruchsbelästigung und Rauchüberzug durch Waldbrand - Stadtgebiet Nideggen
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Es folgt eine wichtige Information:
Aufgrund eines großen Waldbrandes im Hohen Venn kommt es im Stadtgebiet Nideggen aktuell zu einer Geruchsbelästigung und zu einem massiven Rauchüberzug mit teilweise auftretendem Rauchniederschlag.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Halten Sie Türen und Fenster geschlossen und schalten Sie wenn möglich Lüftungs- und Klimaanlagen aus. Bitte halten Sie die Notrufleitungen (112/110) für Notfälle frei.
Großbrand
Integrierte Leitstelle Koblenz meldet: Rauchausbreitung, großräumig - Verbandsgemeine Adenau
Integrierte Leitstelle Koblenz meldet: Durch einen Brand im angrenzenden NRW kommt es zu Geruchsbelästigungen und möglicherweise zu Rauchentwicklung in Bodennähe.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Es besteht keine Gefahr. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Informieren Sie sich, zum Beispiel im Lokalradio. Sollten Sie Flammen sehen oder sich unsicher sein, wählen Sie jederzeit den Notruf 112.
Großbrand
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Geruchsbelästigung - Städteregion Aachen
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Aktualisierung: Nach wie vor besteht ein Brandereignis im Hohen Venn (Belgien) sowie in Hürtgenwald (Kreis Düren). Es ist weiterhin mit Geruchsbelästigung und Ascheregen zu rechnen.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen aus.
Großbrand
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Geruchsbelästigung und Rauchüberzug durch Waldbrand - Stadt Heimbach
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Es folgt eine wichtige Information:
Aufgrund eines großen Waldbrandes im Hohen Venn kommt es im Stadtgebiet Heimbach aktuell zu einer Geruchsbelästigung und zu einem massiven Rauchüberzug mit teilweise auftretendem Rauchniederschlag.
Halten Sie Türen und Fenster geschlossen und schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus. Bitte halten Sie die Notrufleitungen (112/110) für Notfälle frei.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 112/110. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus.
Waldbrand
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen meldet: Waldbrand / Vegetationsbrand Kreis Düren - Hürtgenwald / Hohes Venn - Teilgebiete des Kreises Euskirchen
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen meldet: Es folgt eine wichtige Information.
Aufgrund eines Waldbrandes / Vegetationsbrandes im Kreis Düren und im Hohen Venn kommt es auch in Teilgebieten des Kreises Euskirchen zu einer Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.
Bitte halten Sie die Notrufleitungen 110 / 112 für Notfälle frei.
Hinweise:
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen.
Großbrand
Leitstelle Remscheid meldet: Geruchsbelästigung in Remscheid - Remscheid, gesamtes Stadtgebiet
Leitstelle Remscheid meldet: Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Remscheid
Durch einen Waldbrand im Kreis Düren / Hürtgenwald kommt es im gesamten Stadtgebiet Remscheid zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Informieren Sie sich, zum Beispiel im Lokalradio.
Großbrand
Integrierte Leitstelle Koblenz meldet: Rauchausbreitung, großräumig durch Waldbrand - Bereich Büchel
Integrierte Leitstelle Koblenz meldet: Durch einen Waldbrand kommt es im Bereich Büchel und angrenzenden Bereichen zu Geruchsbelästigungen und möglicherweise zu Rauch in Bodennähe.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Großbrand
Leitstelle Rhein-Erft-Kreis meldet: Geruchsbelästigung durch Brandrauch - Stadtgebiet Erftstadt / Stadtgebiet Kerpen
Leitstelle Rhein-Erft-Kreis meldet: Durch einen Waldbrand in der Gemeinde Hürtgenwald kann es zu einer Geruchsbelästigung im Stadtgebiet Erftstadt / Stadtgebiet Kerpen kommen.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Halten Sie die Notrufnummern 110 und 112 für Notfälle frei.
Großbrand
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Geruchsbelästigung im südwestlichen Stadtgebiet - Stadt Düren
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Aufgrund eines Waldbrandes im Gemeindegebiet Hürtgenwald kann es im Stadtgebiet Düren zu einer Geruchsbelästigung durch Brandrauch sowie Rußniederschlag kommen.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr.
Großbrand
Feuerwehr Bundesstadt Bonn meldet: Brandereignis (Ausbreitung von Brandrauch) - Stadtgebiet Bonn, ausgehend aus Düren - Stadtgebiet Bonn
Feuerwehr Bundesstadt Bonn meldet: Im Gebiet der Bundesstadt Bonn kommt es durch einen Waldbrand im Kreis Düren / Hürtgenwald zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waldbrand
Rhein-Sieg-Kreis, Kreisleitstelle meldet: Brandereignis (Ausbreitung von Brandrauch) - Gesamter Rhein-Sieg-Kreis, ausgehend aus Düren
Rhein-Sieg-Kreis, Kreisleitstelle meldet: Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis kommt es durch einen Brand im Kreis Düren / Hürtgenwald zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie vorsorglich Fenster sowie Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab. Lassen Sie das Radio eingeschaltet.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Informieren Sie sich, zum Beispiel im Lokalradio. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kampfmittelfund
Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel) meldet: Kampfmittelentschärfung in Flüggendorf - Flüggendorf
Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel) meldet: Am Sonntag 16.08.26 ab 9:00 Uhr wird in Flüggendorf / Lustbarg ein Bombenblindgänger entschärft. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Aktuelles oder am Freitag 14.08.26 bis 13.30 Uhr und 15.08.26 10-12 Uhr und Sonntag 16.08.26 ab 8.00 Uhr bis Evakuierungsende oder über das Bürgertelefon des Amtes Schrevenborn 04348 709404. Diese Nummer bitte auch kontaktieren wenn Sie krank oder Hilfe benötigen.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Großbrand
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Geruchsbelästigung und Rußniederschlag durch Brandrauch - Kreis Düren
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Aufgrund eines Waldbrand im Gemeindegebiet Hürtgenwald kann es im Kreisgebiet zu einer Geruchsbelästigung durch Brandrauch sowie Rußniederschlag kommen.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen.
Waldbrand
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald / Kreis Düren
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Es folgt eine wichtige Information der Städteregionalen Leitstelle Aachen
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen.
Waldbrand
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald / Kreis Düren
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Es folgt eine wichtige Information der Städteregionalen Leitstelle Aachen
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen.
Waldbrand
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Waldbrand in der Gemeinde Hürtgenwald - Gemeindegebiet Hürtgendwald
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Hürtgenwald.
Meiden Sie den Bereich Kleinhau, Gey und L25.
Sollten sie sich in diesem Bereich befinden, verlassen sie umgehend das genannte Gebiet.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [Internetadresse eintragen] oder unter [Rufnummer Gefahrentelefon eintragen] oder bei [Radiosender eintragen].
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waldbrand
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald / Kreis Düren
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen meldet: Es folgt eine wichtige Information der Städteregionalen Leitstelle Aachen
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Waldbrand
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Hürtgendwald
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Großbrand
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Geruchsbelästigung in den Kommunen Merzenich und Niederzier - Merzenich und Niederzier
Kreis Düren, Amt für Bevölkerungsschutz meldet: Es folgt eine wichtige Information der Kommunen Merzenich und Niederzier.
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Merzenich und Niederzier zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr.
Großbrand
Leitstellenbereich Rosenheim meldet: Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim und Landkreis Miesbach
Leitstellenbereich Rosenheim meldet: In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 4 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Hinweise:
- Machen Sie im Freien kein Feuer.
Waldbrand
Integrierte Leitstelle Main-Kinzig-Kreis meldet: Waldbrand im Bereich Nieder- und Oberrodenbach - Rodenbach
Integrierte Leitstelle Main-Kinzig-Kreis meldet: ++ Die Feuerwehr ist derzeit mit Nachlöscharbeiten beschäftigt. Es besteht weiterhin erhebliche Gefahr durch stark geschädigte oder hohlgebrannte Bäume und Äste, die unvermittelt umstürzen können.++
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei. Meiden Sie das gesperrte Waldgebiet weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte und der örtlichen Behörden. Betreten Sie die Fläche erst wieder, wenn die Sperrung offiziell aufgehoben wird.
Sonderfall
Burgenlandkreis meldet: Information Sonderfall. Gültig ab 10.08.2026, 10:55.
Ab dem 10.08.2026 gilt im Burgenlandkreis die Waldbrandgefahrenstufe 4 - (Hohe Waldbrandgefahr)
Es ist verboten:
- im Wald öffentliche Straßen und Wege zu verlassen,
- in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
- durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
- außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
- im Wald oder in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden.
Bei der Ernte von Getreide ist auf Feldern in geringerem Abstand als 30 Metern zum Wald, unmittelbar nach Anschnitt des Getreides auf der dem Wald zugekehrten Seite, ein 5 Meter breiter, durchgepflügter Pflugstreifen anzulegen.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Freiburg - Breisgau-Hochschwarzwald meldet: Abkochgebot - Teile der Kernstadt Bad Krozingen
Integrierte Leitstelle Freiburg - Breisgau-Hochschwarzwald meldet: Amtliche Gefahreninformation des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemeinde
Bad Krozingen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bad Kozingen ist das Trinkwasser
mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Betroffen ist das Gebiet innerhalb folgender Begrenzungen:
nördlicher Teil der Bundesbahnlinie, Bodelschwinghstraße, Belchenstraße, Münstertalbahnlinie,
Freiburger Straße inkl. McDonalds, Gewerbegebiet Krozinger Weg, Thermenallee bis Kreisel
Schlatt und K4939 bis zur B3 bzw. B3-Kreisel
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Bad Krozingen:
https://www.bad-krozingen.de/
Hinweise:
- Trinken Sie kein Leitungswasser. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT geeignet. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wasserversorgung
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen meldet: Trinkwasser in den Ortsteilen Winnen und Nordeck muss abgekocht werden - Stadt Allendorf/Lda - Ortsteile Winnen und Nordeck
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen meldet: In Ortsteilen Winnen und Nordeck ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser muss abgekocht werden. Darauf weisen die Stadt Allendorf (Lumda) als Trinkwasserversorger und das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin. Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Für die betroffenen Gebiete gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Die Stadt Allendorf sowie die Stadtwerke Gießen arbeiten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits daran, die Kontamination zu beheben. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.allendorf-lda.de sowie www.stadtwerke-giessen.de
In Allendorf können unter der Telefonnummer 06407-9112-42 (Bauamt) weitere Auskünfte erteilt werden.
Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Hinweise.
Hinweise:
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Passau meldet: 2.04 Verkeimtes Trinkwasser - Abkochanordnung für den Markt Obernzell - Markt Obernzell - Landkreis Passau
Integrierte Leitstelle Passau meldet: Aktualisierung 28.07.2026 - Teilweise Aufhebung:
Die vom Gesundheitsamt Passau am 08.07.2026 verfügte Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung Obernzell wird teilweise aufgehoben. Das Abkochgebot gilt ab sofort nur noch im Hauptort Obernzell (Kerngebiet) und im Ortsteil Erlau.
Für das weitere Gemeindegebiet kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Hier entsprechen die Messwerte wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Erstmeldung vom 08.07.2026:
Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche. Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste. - Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. - Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. - Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Herausgeber: Landratsamt Passau
Vermisstensuche
Polizei Hessen meldet: Information Vermisstensuche. Gültig ab 13.06.2026, 23:19.
Aus 64686 Lautertal (Odenwald), OT Gadernheim wird seit heute (13.06.2026), 19:00 Uhr der 78-jährige Herr BRIESEMEISTER, Albert vermisst. Er ist 170 cm groß, 90 kg, Vollbart, bekleidet mit dunkelblauer Hose und Oberteil, braunen Schuhen sowie dunkelblauer Kappe mit rotem B. Hinweise zu seinem Aufenthaltsort gibt es derzeit nicht. Herr B. ist dement und es ist nicht auszuschließen, dass sich Herr B. in einer hilflosen Lage befindet. Hinweise zu seinem Aufenthalt bitte an die Polizeistation Bensheim, Tel.: 06251/8468-0 oder über den Notruf der Polizei 110.
Hinweise:
- Hinweise bitte an jede Polizeidienststelle.
Hochwasser
LHW meldet: Warnung vor einem mittleren Hochwasser
LHW meldet: für das Flussgebiet Weiße Elster mit Nebenfluss Plei�e
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Hochwasser
LHW meldet: Warnung vor einem mittleren Hochwasser
LHW meldet: für das Flussgebiet Weiße Elster mit Nebenfluss Plei�e
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
