Die Warnübersicht
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Großbrand
Vogelsbergkreis meldet: Aktualisierung für Information Großbrand. Gültig ab 06.07.2026, 16:40.
Infolge eines Brandes wurden in Ulrichstein Brandgase freigesetzt. Es kann zu Geruchsbelästigungen und Sichtbehinderungen in Ulrichstein und Umgebung kommen.
Sonderfall
Rhein-Sieg-Kreis, Kreisleitstelle meldet: Kein Aufenthalt in der Sieg!!! - Gemeinde Windeck
Rhein-Sieg-Kreis, Kreisleitstelle meldet: Warnhinweis: Sieg in Windeck nicht betreten!
In der Ortslage Imhausen sind größere Mengen Heizöl in die Sieg gelangt. Die Bevölkerung siegabwärts wird dringend gebeten, die Sieg bis auf Weiteres nicht zu betreten. Dies gilt insbesondere für:
Schwimmen, Baden oder Waten
Angeln
Spielen am oder im Wasser
Das Tränken von Tieren aus der Sieg
Jeden direkten Kontakt mit dem Wasser vermeiden
Die zuständigen Stellen sind informiert bzw. im Einsatz. Diese Hinweise gelten bis auf Weiteres. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden Sie informiert.
Diese Hinweise gelten bis auf Weiteres.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kampfmittelfund
Leitstelle der Feuerwehr Gelsenkirchen meldet: Kampfmittelfund in Gelsenkirchen, Hessler - Gelsenkirchen
Leitstelle der Feuerwehr Gelsenkirchen meldet: Es folgt eine wichtige Information der Stadt Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen Heßler wurde eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden! Die Bombe muss vor Ort entschärft werden. Es wurde ein Gefahrenbereich festgelegt.
Vermeiden Sie das Betreten des Bereichs. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte vor Ort.
Weitere Informationen unter www.gelsenkirchen.de und unter folgender Rufnummer 0209-169 3000
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Großbrand
Brandenburg, Integrierte Leitstelle Nordost meldet: Geruchsbelästigung durch Brand in / im Stadtgebiet Oranienburg Süd - Oranienburg
Brandenburg, Integrierte Leitstelle Nordost meldet: Im Bereich Oranienburg - Gewerbepark Süd kommt es zu einer Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung die sich nach Ost / Süd Ost ausbreitet.
Die Feuerwehr ist weiterhin im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Halten Sie Fenster und Türen nach Bedarf geschlossen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Ermöglichen Sie den Rettungskräften ungehinderten Zugang zum Einsatzgebiet! Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Waldbrand
Landkreis Bad Kreuznach meldet: Aktualisierung für Information Waldbrand. Gültig ab 04.07.2026, 11:25.
Der Waldbrand im Bereich des Rotenfels ist gelöscht, die Einsatzmaßnahmen sind beendet. Das Waldgebiet bleibt bis zur endgültigen Freigabe weiterhin gesperrt. Die Verbandsgemeinde Rüdesheim und die Stadt Bad Kreuznach haben hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die Allgemeinverfügungen finden Sie hier:
https://www.vg-ruedesheim.de/aktuelles/newsartikel/2026/juni-2026/allgemeinverfuegung-traisen-rotenfels/
https://www.bad-kreuznach.de/buergerservice/politik-und-verwaltung/stadtverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/
Hinweise:
- Beachten Sie die Allgemeinverfügungen der VG Rüdesheim und Stadt Bad Kreuznach
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Donau-Iller meldet: Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Integrierte Leitstelle Donau-Iller meldet: Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis Informieren Sie Ihre Nachbarn. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Sonstige Handlungsempfehlungen Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
zur eingeschränkten Trinkwasserversorgung
Landkreis Oberhavel meldet: Information zur eingeschränkten Trinkwasserversorgung. Gültig ab 01.07.2026, 20:04.
Bei einer regelmäßigen Trinkwasseruntersuchung wurde an zwei unterschiedlichen Messstellen, an zwei Probennahmetagen eine Überschreitung des Grenzwertes für den Parameter Bromat festgestellt.
Der gemessene Wert beträgt derzeit 0,02 mg/l. Der Grenzwert gemäß Trinkwasserverordnung beträgt 0,01 mg/l.
Das Trinkwasser ist bis auf Widerruf nicht zum Verzehr geeignet. Es darf ausschließlich für die Körperhygiene (Duschen, Baden etc.) und Reinigung verwendet werden. Eine Nutzung zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Kochen sowie zum Waschen oder Abspülen von Lebensmitteln ist bis auf Weiteres nicht zulässig. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist besonders darauf zu achten, dass beim Duschen oder Baden kein Trinkwasser verschluckt wird.
Die Maßnahme dauert an bis: noch unbekannt
Da wir bei der Nutzung des Wassers Sorge um Ihre Gesundheit haben, möchten wir Sie über die Grenzwertüberschreitung informieren. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Weitere Vorgehensweise
Die Ursache der Grenzwertüberschreitung ist derzeit noch nicht bekannt. Die Aufklärung des Sachverhalts hat höchste Priorität.
Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Messergebnisse wurden neue Wasserproben entnommen. Die Auswertung dieser Untersuchungen liegt derzeit noch nicht vor.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Ursache der Grenzwertüberschreitung zu ermitteln und die Situation schnellstmöglich zu bewerten. Sobald uns neue Erkenntnisse oder die Ergebnisse der Nachuntersuchungen vorliegen, werden wir Sie unverzüglich informieren und über das weitere Vorgehen sowie mögliche Änderungen der Verwendungsempfehlungen unterrichten.
Hinweise:
- Das Trinkwasser ist bis auf Widerruf nicht zum Verzehr geeignet. Es darf ausschließlich für die Körperhygiene (Duschen, Baden etc.) und Reinigung verwendet werden .
Waldbrand
Zentrale Leitstelle Gera meldet: Starke Rauchentwicklung - Meuselwitz/Mumsdorf
Zentrale Leitstelle Gera meldet: Aktuell kommt es aufgrund eines andauernden Brandes zu einer starken Rauchentwicklung.
Hinweise:
- Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Vermisstensuche
Polizei Hessen meldet: Information Vermisstensuche. Gültig ab 13.06.2026, 23:19.
Aus 64686 Lautertal (Odenwald), OT Gadernheim wird seit heute (13.06.2026), 19:00 Uhr der 78-jährige Herr BRIESEMEISTER, Albert vermisst. Er ist 170 cm groß, 90 kg, Vollbart, bekleidet mit dunkelblauer Hose und Oberteil, braunen Schuhen sowie dunkelblauer Kappe mit rotem B. Hinweise zu seinem Aufenthaltsort gibt es derzeit nicht. Herr B. ist dement und es ist nicht auszuschließen, dass sich Herr B. in einer hilflosen Lage befindet. Hinweise zu seinem Aufenthalt bitte an die Polizeistation Bensheim, Tel.: 06251/8468-0 oder über den Notruf der Polizei 110.
Hinweise:
- Hinweise bitte an jede Polizeidienststelle.
Hochwasser
LHW meldet: Warnung vor einem mittleren Hochwasser
LHW meldet: für das Flussgebiet Weiße Elster mit Nebenfluss Plei�e
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Hochwasser
LHW meldet: Warnung vor einem mittleren Hochwasser
LHW meldet: für das Flussgebiet Weiße Elster mit Nebenfluss Plei�e
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
