Die Warnübersicht
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Sonderfall
Integrierte Leitstelle Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis meldet: Wartungsarbeiten an der Rufnummer 19222 - Rhein-Neckar-Kreis
Integrierte Leitstelle Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis meldet: Im Laufe der Nacht finden notwendige Wartungsarbeiten an der Servicenummer für den Krankentransport 19222 statt. Anrufe aus den Ortsnetzen können womöglich nicht entgegen genommen werden.
Hinweise:
- Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wählen Sie alternativ die Rufnummer mit der Vorwahl von Heidelberg: 06221-19222. Wir informieren Sie, sobald die Erreichbarkeit aus den Ortsnetzen wieder gegeben ist.
Kampfmittelfund
Integrierte Leitstelle Kreis Mettmann meldet: Bombenfund - Monheim am Rhein
Integrierte Leitstelle Kreis Mettmann meldet: Warnung für die Bürger der Stadt Monheim am Rhein
In Monheim am Rhein wurde an der Daimlerstraße eine Bombe aus dem 2.Weltkrieg gefunden. Die Bombe muss vor Ort entschärft werden.
Der Evakuierungsradius beträgt 600 m um die Fundstelle.
Als Aufnahmestelle steht die Peter-Unstinov-Gesamtschule, Falkenstraße 8, 40789 Monheim am Rhein zur Verfügung. Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt weisen Ihnen den Weg.
Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und Behinderten.
Sollten Sie selbst Hilfe benötigen, wählen Sie den Notruf 112.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Meiden Sie den Gefährdungsbereich. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor. Informieren Sie sich, zum Beispiel im Lokalradio. Bürgertelefon der Stadt Monheim 02173 - 95138003 für dringende Rückfragen
Großbrand
Leitstelle Steinfurt meldet: Geruchsbelästigung in Lotte, Westerkappeln, Mettingen und Ibbenbüren - Lotte, Westerkappeln, Mettingen, Ibbenbüren
Leitstelle Steinfurt meldet: Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Steinfurt
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich westliches Osnabrück kommt es in Lotte, Westerkappeln, Mettingen und Ibbenbüren zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [Internetadresse eintragen] oder unter [Rufnummer Gefahrentelefon eintragen] oder bei [Radiosender eintragen].
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Bereich. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus.
Waldbrand
Leitstelle Hochsauerlandkreis meldet: Waldbrand mit starker Rauchentwicklung - Sundern / Hochsauerlandkreis
Leitstelle Hochsauerlandkreis meldet: Waldbrand mit starker Rauchentwicklung nördlich von Sundern-Stemel und südlich von Arnsberg-Wennigloh. Durch die massive Rauchentwicklung erreichen die Leitstelle des Hochsauerlandkreises weiterhin zahlreiche Notrufe. Dieser Brand ist bekannt, die Feuerwehr ist im Einsatz. Rauchentwicklungen oder Brände andernorts oder falls Sie daran zweifeln, ob es sich bei Ihrer Feststellung tatsächlich um den bereits gemeldeten o.g. Waldbrand im Stadtgebiet Sundern handelt, rufen Sie auf jeden Fall den Notruf 112 an!
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Großbrand
Brandenburg, Regionalleitstelle Brandenburg a.d.H. meldet: Brand in Kloster Lehnin, OT Trechwitz - Kloster Lehnin, OT Trechwitz
Brandenburg, Regionalleitstelle Brandenburg a.d.H. meldet: Im Bereich Trechwitz kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Brand einer Strohmiete.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Ermöglichen Sie den Rettungskräften ungehinderten Zugang zum Einsatzgebiet! Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe! Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Sonderfall
Regionalleitstelle Osnabrück kAöR meldet: Großbrand (Stufe 2) - Stadt Osnabrück
Regionalleitstelle Osnabrück kAöR meldet: Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in Ihrer Umgebung ist ein Großbrand ausgebrochen, der eine potenzielle Gefahr für Ihre Sicherheit und Gesundheit darstellt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
1. Bleiben Sie drinnen: Verlassen Sie Ihr Zuhause nicht und halten Sie Ihre Fenster und Türen geschlossen, um einen Raucheintritt zu verhindern.
2. Umfahren Sie das betroffene Gebiet: Halten sie An- und Abfahrtswege für Einsatzkräfte frei.
Unsere Einsatzkräfte sind bereits vor Ort und arbeiten daran, die Lage zu bewältigen. Sollte sich die Lage ändern, werden wir Sie umgehend informieren.
Bleiben Sie ruhig, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und vermeiden Sie Spekulationen. Aktuelle Informationen finden Sie auf den offiziellen Kanälen der Stadt Osnabrück.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Extreme Hitze
Integrierte Leitstelle Tübingen meldet: Hitzewelle - Stadt und Landkreis Tübingen
Integrierte Leitstelle Tübingen meldet: Bis einschließlich Samstag, 15.08.2026 wird eine andauernde Hitzewelle erwartet.
Die hohen Temperaturen stellen insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder, ältere sowie pflegebedürftige Menschen eine erhebliche Belastung dar.
Achten Sie auf schutzbedürftige Mitmenschen und unterstützen Sie diese während der Hitzewelle.
Hinweise:
- Schützen Sie sich vor direkter Sonneneinstrahlung (durch Aufenthalt im Schatten, Bekleidung, Kopfbedeckung etc.). Vermeiden Sie längere Aufenthalte und Aktivitäten im Freien. Trinken Sie viel Wasser und achten Sie auf leichtes Essen. Schützen Sie sich vor der Sonne. Halten Sie sich nach Möglichkeit in kühlen Räumen und Gebäuden auf. Hitzebelastung kann für den menschlichen Körper gefährlich werden und zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Hitze, trinken Sie ausreichend Wasser und halten Sie die Innenräume kühl. Achten Sie auf schutzbedürftige Mitmenschen.
Waldbrand
Integrierte Regionalleitstelle Zwickau meldet: Rauchentwicklung durch Waldbrand - Landkreis Vogtlandkreis
Integrierte Regionalleitstelle Zwickau meldet: Es folgt eine Information des Vogtlandkreises in Sachsen:
Durch einen Waldbrand im südlichen Bereich der Stadt Plauen im Waldgebiet Schwarzes Holz kommt es zu einer starken
Rauchentwicklung. Eine Gefahr für die eigene Gesundheit
kann aktuell nicht ausgeschlossen werden.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waldbrand
Integrierte Regionalleitstelle Zwickau meldet: Rauchentwicklung durch Brand - Landkreis Vogtlandkreis
Integrierte Regionalleitstelle Zwickau meldet: Es folgt eine Information des Vogtlandkreises in Sachsen:
Durch einen Waldbrand im südlichen Bereich der Stadt Plauen im Waldgebiet Schwarzes Holz kommt es zu einer starken
Rauchentwicklung. Eine Gefahr für die eigene Gesundheit
kann aktuell nicht ausgeschlossen werden.
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Großbrand
Integrierte Leitstelle Hochfranken meldet: Wahrnehmbarer Brandgeruch und Rauch durch ausgedehnten Wald und Flächenbrand - Stadt und Landkreis Hof
Integrierte Leitstelle Hochfranken meldet: Durch einen ausgedehnten Wald und Flächenbrand im Nachbarbundesland Sachsen, südlich von Plauen, ist durch die Windrichtung und Ausbreitung im benannten Warnbereich häufig Brandgeruch/Rauchgeruch wahrnehmbar. Eine konkrete Gefährdung durch Rauchgase in unserem Bereich besteht jedoch nicht !
Hinweise:
- Es besteht keine Gefahr. Informieren Sie sich, zum Beispiel im Lokalradio. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen.
Großbrand
Leitstellenbereich Rosenheim meldet: Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim und Landkreis Miesbach
Leitstellenbereich Rosenheim meldet: In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 4 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Hinweise:
- Machen Sie im Freien kein Feuer.
Waldbrand
Integrierte Leitstelle Main-Kinzig-Kreis meldet: Waldbrand im Bereich Nieder- und Oberrodenbach - Rodenbach
Integrierte Leitstelle Main-Kinzig-Kreis meldet: ++ Die Feuerwehr ist derzeit mit Nachlöscharbeiten beschäftigt. Es besteht weiterhin erhebliche Gefahr durch stark geschädigte oder hohlgebrannte Bäume und Äste, die unvermittelt umstürzen können.++
Hinweise:
- Meiden Sie das betroffene Gebiet. Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr. Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei. Meiden Sie das gesperrte Waldgebiet weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte und der örtlichen Behörden. Betreten Sie die Fläche erst wieder, wenn die Sperrung offiziell aufgehoben wird.
Sonderfall
Burgenlandkreis meldet: Information Sonderfall. Gültig ab 10.08.2026, 10:55.
Ab dem 10.08.2026 gilt im Burgenlandkreis die Waldbrandgefahrenstufe 4 - (Hohe Waldbrandgefahr)
Es ist verboten:
- im Wald öffentliche Straßen und Wege zu verlassen,
- in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
- durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
- außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
- im Wald oder in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden.
Bei der Ernte von Getreide ist auf Feldern in geringerem Abstand als 30 Metern zum Wald, unmittelbar nach Anschnitt des Getreides auf der dem Wald zugekehrten Seite, ein 5 Meter breiter, durchgepflügter Pflugstreifen anzulegen.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Freiburg - Breisgau-Hochschwarzwald meldet: Abkochgebot - Teile der Kernstadt Bad Krozingen
Integrierte Leitstelle Freiburg - Breisgau-Hochschwarzwald meldet: Amtliche Gefahreninformation des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemeinde
Bad Krozingen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bad Kozingen ist das Trinkwasser
mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Betroffen ist das Gebiet innerhalb folgender Begrenzungen:
nördlicher Teil der Bundesbahnlinie, Bodelschwinghstraße, Belchenstraße, Münstertalbahnlinie,
Freiburger Straße inkl. McDonalds, Gewerbegebiet Krozinger Weg, Thermenallee bis Kreisel
Schlatt und K4939 bis zur B3 bzw. B3-Kreisel
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Bad Krozingen:
https://www.bad-krozingen.de/
Hinweise:
- Trinken Sie kein Leitungswasser. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT geeignet. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wasserversorgung
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen meldet: Trinkwasser in den Ortsteilen Winnen und Nordeck muss abgekocht werden - Stadt Allendorf/Lda - Ortsteile Winnen und Nordeck
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen meldet: In Ortsteilen Winnen und Nordeck ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser muss abgekocht werden. Darauf weisen die Stadt Allendorf (Lumda) als Trinkwasserversorger und das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin. Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Für die betroffenen Gebiete gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Die Stadt Allendorf sowie die Stadtwerke Gießen arbeiten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits daran, die Kontamination zu beheben. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.allendorf-lda.de sowie www.stadtwerke-giessen.de
In Allendorf können unter der Telefonnummer 06407-9112-42 (Bauamt) weitere Auskünfte erteilt werden.
Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Hinweise.
Hinweise:
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Passau meldet: 2.04 Verkeimtes Trinkwasser - Abkochanordnung für den Markt Obernzell - Markt Obernzell - Landkreis Passau
Integrierte Leitstelle Passau meldet: Aktualisierung 28.07.2026 - Teilweise Aufhebung:
Die vom Gesundheitsamt Passau am 08.07.2026 verfügte Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung Obernzell wird teilweise aufgehoben. Das Abkochgebot gilt ab sofort nur noch im Hauptort Obernzell (Kerngebiet) und im Ortsteil Erlau.
Für das weitere Gemeindegebiet kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Hier entsprechen die Messwerte wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Erstmeldung vom 08.07.2026:
Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche. Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste. - Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. - Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. - Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Herausgeber: Landratsamt Passau
Vermisstensuche
Polizei Hessen meldet: Information Vermisstensuche. Gültig ab 13.06.2026, 23:19.
Aus 64686 Lautertal (Odenwald), OT Gadernheim wird seit heute (13.06.2026), 19:00 Uhr der 78-jährige Herr BRIESEMEISTER, Albert vermisst. Er ist 170 cm groß, 90 kg, Vollbart, bekleidet mit dunkelblauer Hose und Oberteil, braunen Schuhen sowie dunkelblauer Kappe mit rotem B. Hinweise zu seinem Aufenthaltsort gibt es derzeit nicht. Herr B. ist dement und es ist nicht auszuschließen, dass sich Herr B. in einer hilflosen Lage befindet. Hinweise zu seinem Aufenthalt bitte an die Polizeistation Bensheim, Tel.: 06251/8468-0 oder über den Notruf der Polizei 110.
Hinweise:
- Hinweise bitte an jede Polizeidienststelle.
Hochwasser
LHW meldet: Warnung vor einem mittleren Hochwasser
LHW meldet: für das Flussgebiet Weiße Elster mit Nebenfluss Plei�e
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Hochwasser
LHW meldet: Warnung vor einem mittleren Hochwasser
LHW meldet: für das Flussgebiet Weiße Elster mit Nebenfluss Plei�e
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
