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Wasserversorgung
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen meldet: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - Wasserverband Oleftal - Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Kall, Gemeinde Dahlem, Stadt Schleiden
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen meldet: Abkochgebot für die Ortschaften:
Gemeinde Hellenthal: Bungenberg, Dalmerscheid, Eichen, Felser, Giescheid, Grube Wohlfahrt, Haus Eichen, Hecken, Heiden, Hescheld, Ingersberg, Kamberg, Kradenhövel, Kreuzberg, Linden, Manscheid, Neuhaus, Paulshof, Rescheid, Schnorrenberg, Schömbach, Schwalenbach, Sieberath, Wahld, Wiesen, Wildenburg, Winten, Wittscheid, Wolfert, Wollenberg, Zehnstelle, Zingscheid.
Gemeinde Kall: Benenberg, Diefenbach, Frohnrath, Gillenberg, Golbach, Krekel, Roder, Rüth, Sistig, Steinfelderheistert, Straßbüsch.
Stadt Schleiden: Broich, Kerperscheid, Wintzen.
Gemeinde Dahlem: Maria Frieden, An Mospelt, Baasem, Berk, Dahlemer Binz, Frauenkron, Haus Neugörres, Kronenburg, Am Kalkofen, Baasemer Mühle, Fuchskaul, Hammerhütte, Waldrandsiedlung, Schmidtheim, Schwannerthof.
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers im Hochbehälter Giescheid wurde eine Belastung mit Enterokokken festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu
empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen im gesamten Trinkwassernetz in den genannten Ortslagen durchgeführt.
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie kein Leitungswasser. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.
