Die Warnübersicht
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Hochwasser
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie meldet: Warnung vor Hochwasser vom 11.10.2024 02:23.
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie meldet: Im Gebiet werden aktuell oder waren kürzlich an Pegeln Hochwassermeldestufen überschritten.
Hinweis: Für lokale Überschwemmungen und Überflutungen, die durch örtlich begrenzte Starkregen (z.B. bei Gewitter) auftreten, können keine Vorhersagen erstellt werden. Weitere Informationen im Hochwasserportal des Landes Hessen unter https://hochwasser.hessen.de.
Gilt für: Hessisches Ried
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Hochwasser
LHW meldet: Vorwarnung vom 11.10.2024 00:04.
LHW meldet: für das Flussgebiet Ilse
Gilt für: Flussgebiet Ilse
Hinweise:
- Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung. Achten Sie auf die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Vorwarnung: Hochwasser vom 10.10.2024 20:44.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Es liegt eine Vorwarnung für das genannte Gebiet vor. Bitte informieren Sie sich unter dem aufgeführten Link.
Gilt für: Emseinzugsgebiet in NRW
Hinweise:
- Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung. Achten Sie auf die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Entwarnung: Hochwasser. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 20:43).
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Es liegt eine Entwarnung für das genannte Gebiet vor. Bitte informieren Sie sich unter dem aufgeführten Link.
Gilt für: Rheingraben-Nord in NRW
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Entwarnung: Hochwasser. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 20:43).
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Es liegt eine Entwarnung für das genannte Gebiet vor. Bitte informieren Sie sich unter dem aufgeführten Link.
Gilt für: Erfteinzugsgebiet in NRW
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Entwarnung: Hochwasser. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 20:42).
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Es liegt eine Entwarnung für das genannte Gebiet vor. Bitte informieren Sie sich unter dem aufgeführten Link.
Gilt für: Niers- u. Schwalmeinzugsgebiet in NRW
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Entwarnung: Hochwasser. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 20:42).
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Es liegt eine Entwarnung für das genannte Gebiet vor. Bitte informieren Sie sich unter dem aufgeführten Link.
Gilt für: Östl. Siegeinzugsgebiet in NRW
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Entwarnung: Hochwasser. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 20:41).
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Es liegt eine Entwarnung für das genannte Gebiet vor. Bitte informieren Sie sich unter dem aufgeführten Link.
Gilt für: Westl. Siegeinzugsgebiet in NRW
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Entwarnung: Hochwasser. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 20:41).
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Es liegt eine Entwarnung für das genannte Gebiet vor. Bitte informieren Sie sich unter dem aufgeführten Link.
Gilt für: Emschereinzugsgebiet
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Entwarnung: Hochwasser. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 20:41).
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Es liegt eine Entwarnung für das genannte Gebiet vor. Bitte informieren Sie sich unter dem aufgeführten Link.
Gilt für: Wuppereinzugsgebiet
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Entwarnung: Hochwasser. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 20:40).
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Es liegt eine Entwarnung für das genannte Gebiet vor. Bitte informieren Sie sich unter dem aufgeführten Link.
Gilt für: Lippeeinzugsgebiet
Hochwasser
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Entwarnung: Hochwasser. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 20:35).
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW meldet: Es liegt eine Entwarnung für das genannte Gebiet vor. Bitte informieren Sie sich unter dem aufgeführten Link.
Gilt für: Rureinzugsgebiet in NRW
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSER-ENTWARNUNG für den Glan. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 19:48).
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Am Glan besteht aktuell keine Hochwassergefahr.
Gilt für: Glan
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSERINFO für die Nahe vom 10.10.2024 19:48.
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An der Nahe besteht eine mäßige Hochwassergefährdung. Es kann zu Ausuferungen und einer erhöhten Strömung im Uferbereich kommen. Aktuelle Berichte unter https://hochwasser.rlp.de/hochwasserbericht
Gilt für: Nahe
Hinweise:
- Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSER-ENTWARNUNG für die Region Salm und Lieser. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 19:48).
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An Salm, Lieser und ihren Zuflüssen besteht aktuell keine Hochwassergefahr.
Gilt für: Salm- und Lieser-Einzugsgebiet
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSER-ENTWARNUNG für die Region der unteren Kyll. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 19:48).
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An der unteren Kyll und ihren Zuflüssen besteht aktuell keine Hochwassergefahr.
Gilt für: Zuflüsse der unteren Kyll
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSER-ENTWARNUNG für die Region der oberen Kyll. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 19:48).
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An der oberen Kyll und ihren Zuflüssen besteht aktuell keine Hochwassergefahr.
Gilt für: Oberes Kyll-Einzugsgebiet
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSERINFO für Ruwer und Leuk vom 10.10.2024 19:48.
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An Ruwer, Leuk und ihren Zuflüssen besteht eine mäßige Hochwassergefährdung. Es kann zu Ausuferungen und lokalen Überflutungen kommen. Aktuelle Berichte unter https://hochwasser.rlp.de/hochwasserbericht
Gilt für: Ruwer- und Leuk-Einzugsgebiet
Hinweise:
- Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSERINFO für die Sauer vom 10.10.2024 19:48.
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An der Sauer besteht eine mäßige Hochwassergefährdung. Es kann zu Ausuferungen und einer erhöhten Strömung im Uferbereich kommen. Aktuelle Berichte unter https://hochwasser.rlp.de/hochwasserbericht
Gilt für: Sauer
Hinweise:
- Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSERINFO für die Mosel vom 10.10.2024 19:48.
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An der Mosel besteht eine mäßige Hochwassergefährdung. Es kann zu Ausuferungen und einer erhöhten Strömung im Uferbereich kommen. Aktuelle Berichte unter https://hochwasser.rlp.de/hochwasserbericht
Gilt für: Mosel
Hinweise:
- Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSER-ENTWARNUNG für die Zuflüsse der unteren Sauer. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 19:48).
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An den Zuflüssen der unteren Sauer (Nims, Prüm, Our) besteht aktuell keine Hochwassergefahr.
Gilt für: Zuflusse der unteren Sauer
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSER-ENTWARNUNG für Our, Prüm und Nims. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 19:48).
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An der Our, der Prüm, der oberen Nims und ihren Zuflüssen besteht aktuell keine Hochwassergefahr.
Gilt für: Prüm- und Our-Einzugsgebiet
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSER-ENTWARNUNG für die Region der oberen Nahe. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 19:48).
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An der oberen Nahe und ihren Zuflüssen besteht aktuell keine Hochwassergefahr.
Gilt für: Oberes Nahe-Einzugsgebiet
Hochwasser
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim meldet: Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen vom 10.10.2024 16:45 - 11.10.2024 14:00.
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim meldet: Im alpinen Einzugsgebiet des Inn sind verbreitet Niederschläge gefallen. In der Folge sind die Tiroler Innpegel angestiegen.
Demnächst wird erwartet, dass im Landkreis Rosenheim an den Innpegeln Oberaudorf, Rosenheim und Wasserburg Meldestufe 1 knapp überschritten wird. Höhere Meldestufen werden nicht erreicht.
Nachdem oberhalb von Innsbruck die Wasserstände des Inn bereits rückläufig sind und auch die Zuflüße zwischen Innsbruck und Kufstein wieder fallen, wird mit der Unterschreitung von Meldestufe 1 innerhalb der nächsten 12 bis 16 Stunden gerechnet.
Die bayerischen Innzuflüsse führen kein Hochwasser.
Bitte beobachten Sie als Innanrainer weiterhin die Lage.
Gilt für: Stadt und Lkr. Rosenheim
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Hochwasser
LHW meldet: Vorwarnung vom 10.10.2024 16:40.
LHW meldet: für das Flussgebiet Bode mit Nebenflüssen Holtemme, Selke und Großer Graben
Gilt für: Flussgebiet Bode mit Nebenflüssen Holtemme, Selke, Großer Graben
Hinweise:
- Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung. Achten Sie auf die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
Wasserversorgung
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Berufsfeuerwehr Reutlingen. meldet: Trinkwasserverunreinigung in Teilen von Esslingen - Esslingen Stadtteile Liebersbronn und Wilfingshausen vom 10.10.2024 12:13.
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Berufsfeuerwehr Reutlingen. meldet: Gefahr durch verunreinigtes Trinkwasser in Teilen von Liebersbronn und Wilfingshausen.
Amtliche Warnung der Stadt Esslingen am Neckar, gültig ab sofort.
Aufgrund überschrittener mikrobiologischer Grenzwerte in Teilen von Liebersbronn und Wilfingshausen wird das dortige Trinkwasser gechlort.
Um Gefahren für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger auszuschließen, ist es notwendig das Trinkwasser in den betroffenen Stadtbereichen vor einer Verwendung zum Trinken, Kochen
oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Weitere Informationen und einer Karte der betroffenen Bereiche finden sie unter: www.esslingen.de
Gilt für: Esslingen Stadtteile Liebersbronn und Wilfingshausen
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Trinken Sie kein Leitungswasser. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie Wasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Hochwasser
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: Amtliche HOCHWASSER-ENTWARNUNG für die Region der Drohn. Die Meldung wird hiermit aufgehoben (10.10.2024 10:18).
Hochwasservorhersagezentrale des LfU Rheinland-Pfalz meldet: An den südlichen Moselzuflüssen zwischen Schweich und Traben-Trarbach besteht aktuell keine Hochwassergefahr.
Gilt für: Moselzuflüsse und Drohn-Einzugsgebiet
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Landkreis Marburg-Biedenkopf meldet: Abkochempfehlung auf Grund verunreinigtem Trinkwasser - Bad Endbach - Günterod vom 09.10.2024 10:05.
Integrierte Leitstelle Landkreis Marburg-Biedenkopf meldet: Aufgrund einer Störung ist das Trinkwasser in Ihrem Trinkwasserversorgungsnetz derart
verunreinigt, dass die gesundheitlich unbedenkliche Qualität derzeit nicht gewährleistet ist.
Das Trinkwasser abkochen und nur im abgekochten Zustand trinken.
Eine Chlorung wird, bis auf Weiteres, im Hochbehälter Günterod vorgenommen.
Auf der Homepage der Gemeinde Bad Endbach finden sie weitere Informationen.
Wir informieren, sobald das Wasser wieder von einwandfreier Qualität ist.
Gilt für: Bad Endbach - Günterod
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Hochwasser
Wasserwirtschaftsamt Weilheim meldet: Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen vom 07.10.2024 10:00 - 14.10.2024 12:00.
Wasserwirtschaftsamt Weilheim meldet: Vorerst ist keine signifikante Änderung am Pegel Leutstetten/Würm zu erwarten. Der Pegel wird auch in den nächsten Tagen in der Meldestufe 1 bleiben.
Eine Aktualisierung der Warnung erfolgt bei Änderung der Lage.
Sie können die Wasserstände unter www.hnd.bayern.de beobachten.
Gilt für: Lkr. Starnberg
Hinweise:
- Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern! Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Donau-Iller meldet: Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim vom 27.09.2024 13:10.
Integrierte Leitstelle Donau-Iller meldet: Das Abkochgebot für die Stadt Leipheim wurde aufgehoben.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
Gilt für: Stadt Leipheim
Hinweise:
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr). Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wasserversorgung
Integrierte Leitstelle Donau-Iller meldet: Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal vom 12.09.2024 15:13.
Integrierte Leitstelle Donau-Iller meldet: Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Gilt für: Gemeinde Bibertal
Hinweise:
- Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonderfall
Stadt Speyer meldet: Information Sonderfall. Gültig ab 07.09.2024, 15:52.
Entwarnung: Der Feuerwehreinsatz auf dem Fischmarkt ist beendet. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Wichtig
Die angezeigten KATWARN-Meldungen stammen von den jeweils autorisierten Behörden und Sicherheitsorganisationen. Sie entscheiden über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Warnungen.
Hohe Warnstufe: Gefahrenwarnung mit akuter Gefahr für die Bevölkerung und hohem Handlungsbedarf.
Erste Warnstufe: Gefahrenwarnung bei Gefahr für die Bevölkerung.
Hochwasser: Gefahrenwarnung bei Hochwasser.
Information: Sicherheitsrelevante Informationen ohne direkte Gefährdung.
Entwarnung / keine Gefahr: Es liegt keine Gefahr (mehr) vor.